Zoll Darmstadt deckt mit Röntgentechnik massiven Schmuggel von Zigaretten und Alkohol auf

Nico Schulz
Nico Schulz
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Eine braune Pappkiste mit einem blauen Aufkleber, auf dem "Polizei Politique Sûreté de l'État" steht und ein Auge in der Mitte zu sehen ist.Nico Schulz

Zoll Darmstadt deckt mit Röntgentechnik massiven Schmuggel von Zigaretten und Alkohol auf

Zollbeamte in Darmstadt haben mit mobiler Röntgentechnik mehrere große Beschlagnahmungen durchgeführt. Die Scans förderten unversteuerte Zigaretten, Alkohol und mutmaßlich gefälschte Medikamente zutage, die in Fahrzeugen versteckt waren. Gegen mehrere beteiligte Fahrer wurden Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet.

Die Einsätze basierten auf hochmodernen Röntgenanlagen, mit denen gesamte Lkw ohne körperliche Durchsuchung überprüft werden können. Diese Systeme sind Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Schmuggel und illegalen Importen in ganz Deutschland.

Das Hauptzollamt Darmstadt setzt derzeit sieben voll mobile Großröntgenanlagen ein. Diese Geräte lassen sich in nur 30 Minuten umsetzen und scannen ganze Fahrzeuge – inklusive Fahrerhaus – ohne sie öffnen zu müssen. Die Technologie hat sich bei der Aufdeckung versteckter Waren als äußerst wirksam erwiesen.

In einem Fall beschlagnahmten die Beamten 4.720 unversteuerte Zigaretten, die in einem bulgarischen Transporter auf dem Weg von Bulgarien in die Niederlande versteckt waren. Gegen den Fahrer wurde umgehend ein Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet. In einem weiteren bulgarischen Transporter, ebenfalls mit Ziel Niederlande, wurden 52 Liter Alkohol und 200 Liter Bier entdeckt, was zu weiteren rechtlichen Schritten führte.

Ein rumänischer Kleinbus auf dem Weg nach Belgien wurde angehalten, nachdem die Beamten 51 Liter hochprozentigen Alkohol gefunden hatten. Das Fahrzeug wurde erst nach Zahlung der Verbrauchsteuer freigegeben, und auch hier muss sich der Fahrer nun wegen Steuerhinterziehung verantworten. In einem anderen Fall entdeckten die Zöllner 1.000 unversteuerte Zigaretten, 12 Liter Spirituosen, 138 Liter Bier sowie 140 Packungen mutmaßlich gefälschter Potenzmittel. Der Fahrer sieht sich in diesem Fall zusätzlich mit Vorwürfen wegen verbotener Einfuhr konfrontiert.

Rechtliche Grundlage für die Beschlagnahmungen sind § 372 der Abgabenordnung sowie § 2 Absatz 3 des Anti-Doping-Gesetzes. Als verbotene Einfuhr gilt unter anderem das Verbringen von verbotenen Substanzen – etwa Dopingmitteln in größeren Mengen – nach, aus oder durch Deutschland.

Die Beschlagnahmungen unterstreichen die Effizienz mobiler Röntgenanlagen bei der Aufdeckung von Schmuggelversuchen. Die beteiligten Fahrer müssen sich nun wegen Steuerhinterziehung nach deutschem Recht verantworten. Die Behörden setzen weiterhin auf moderne Technologie, um Zollvorschriften durchzusetzen und illegale Importe zu verhindern.

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