Noratis AG startet Insolvenz in Eigenverwaltung – Gericht bestätigt Verfahren

Amelie Brandt
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Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Bankrottfälle in den Vereinigten Staaten von 1995 bis 2011 zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.Amelie Brandt

Noratis AG startet Insolvenz in Eigenverwaltung – Gericht bestätigt Verfahren

Noratis AG eröffnet Eigenverwaltungsverfahren – Insolvenzantrag vom Frankfurter Amtsgericht bestätigt

Die Noratis AG hat auf Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Das Unternehmen gab den Schritt in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt, nachdem außergerichtliche Einigungen mit Finanzpartnern gescheitert waren. Das Verfahren begann offiziell am 1. März 2026, nach monatelangen finanziellen Schwierigkeiten.

Die Probleme hatten sich bereits im Dezember 2025 zugespitzt, als Noratis Schutzschirmverfahren beantragte. Verhandlungen mit Gläubigern und Anleiheinhabern waren gescheitert, sodass das Unternehmen seine Schuldenverpflichtungen nicht mehr erfüllen konnte. Im März 2026 stellte das Gericht schließlich die Überschuldung des Unternehmens fest und erklärte es für zahlungsunfähig – der formelle Start des Insolvenzverfahrens war die Folge.

Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt die bestehende Geschäftsführung für das Immobilienportfolio verantwortlich. Ihre Aufgabe besteht darin, den Betrieb zu stabilisieren und gleichzeitig ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Als Insolvenzverwalter wurde Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt, der den Prozess überwacht und die Rechte der Gläubiger wahrt.

Das Überleben der Noratis AG hängt nun von zwei entscheidenden Schritten ab: Zum einen müssen Finanzpartner und Anleihegläubiger dem vorgelegt Insolvenzplan zustimmen. Zum anderen bedarf es der endgültigen Bestätigung durch das Gericht. Beide Voraussetzungen sind essenziell, um eine Zerschlagung des Unternehmens zu verhindern und den Fortbestand zu sichern.

Ziel der Restrukturierung ist es, die finanzielle Zukunft der Noratis AG abzusichern und gleichzeitig die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten. Ob dies gelingt, hängt maßgeblich von der Unterstützung der Gläubiger und der gerichtlichen Genehmigung des Insolvenzplans ab. Ohne diese bleibt ungewiss, ob das Unternehmen eine Abwicklung vermeiden kann.

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