AfD-Politiker klagen gegen Ordnungsgelder – Hessischer Staatsgerichtshof entscheidet bald

Lina Lange
Lina Lange
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Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebener Schrift, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.Lina Lange

Zwei AfD-Abgeordnete klagen wegen Geldbu├čen nach st├╝rmischen Sitzungen - AfD-Politiker klagen gegen Ordnungsgelder – Hessischer Staatsgerichtshof entscheidet bald

Zwei hessische AfD-Abgeordnete gehen juristisch gegen Ordnungsgelder vor, die ihnen vom Landtag auferlegt wurden. Johannes Marxen und Frank Grobe wurden jeweils mit 750 Euro wegen umstrittenen Verhaltens während Debatten bestraft. Ihr Fall wird nun vom Hessischen Staatsgerichtshof überprüft.

Das Gericht verzeichnet in diesem Jahr einen deutlichen Anstieg neuer Verfahren: 55 wurden 2025 eingereicht – über 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Anzahl der abgeschlossenen Fälle stieg um 40 Prozent, von 33 im Jahr 2024 auf 47 in diesem Jahr.

Die Geldstrafen resultieren aus zwei getrennten Vorfällen. Marxen wurde bestraft, weil er sich während einer Rede des jüdischen Publizisten Michel Friedman eine weiße Substanz auf die Nase strich. Friedman hatte die AfD in seiner Ansprache als "Partei des Hasses" bezeichnet und ihre Mitglieder als "geistige Brandstifter" und "Hetzer" kritisiert.

Grobe hingegen musste eine Strafe zahlen, nachdem er Abgeordneten anderer Fraktionen während einer Debatte über abschiebbare Ausländer vorwarf, sie hätten "Blut an den Händen". Der Landtag behielt die Strafgelder von ihrem monatlichen Grundgehalt ein.

Die beiden Politiker wehren sich nun gegen diese Sanktionen. Ihre Beschwerde wird am 15. April 2026 verhandelt, gemeinsam mit einem weiteren anhängigen Fall zum Volksbegehren Verkehrswende. Aktuell befasst sich das Gericht mit zwei Verfahren zu disziplinarischen Maßnahmen gegen Landtagsabgeordnete.

Obwohl die Arbeitsbelastung des Gerichts gestiegen ist, bleibt unklar, wie viele der 55 neuen Verfahren Abgeordnete betreffen. Ein bestätigter Fall (Az. 2/2026, P.St. 3013) bezieht sich auf einen Antrag der FDP-Fraktion, doch umfassende Statistiken wurden nicht veröffentlicht.

Die Entscheidung im Fall Marxen und Grobe wird zeigen, ob die Strafen Bestand haben. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für künftige Disziplinarmaßnahmen gegen Abgeordnete haben. Angesichts der steigenden Zahl an Eingängen und Abschlüssen steht der Hessische Staatsgerichtshof vor einer zunehmend vollen Agenda.

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