Neu-Isenburg erhöht ab 2026 die Grundsteuer und Gewerbesteuer

Neu-Isenburg erhöht ab 2026 die Grundsteuer und Gewerbesteuer
Neu-Isenburg erhöht ab 2026 Grund- und Gewerbesteuer
Der Stadtrat von Neu-Isenburg hat am 10. Dezember 2025 die Änderung der Hebesatzverordnung für Grundsteuer B und Gewerbesteuer beschlossen.
2025-12-16T15:02:02+00:00
Ab 2026 erhöht Neu-Isenburg die Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer. Der Stadtrat stimmte den Anpassungen zu, um steigende Kosten und Inflation auszugleichen. Trotz der Erhöhungen gelten die neuen Sätze im regionalen Vergleich als wettbewerbsfähig.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz steigt von 360 auf 395 Prozent. Damit liegt Neu-Isenburg weiterhin unter dem hessischen Durchschnitt von 400 Prozent und deutlich niedriger als benachbarte Städte wie Offenbach (440 %), Frankfurt (460 %) oder Hanau (430 %). Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund gestiegener kommunaler Ausgaben und Inflationsdrucks.
Auch der Grundsteuer-B-Satz für Wohngebäude wird von 472 auf 495 Prozent angehoben. Trotz der Erhöhung bleibt Neu-Isenburg im Kreis Offenbach die Stadt mit dem niedrigsten Hebesatz – der Durchschnitt lag 2025 bei 913 Prozent. Die Änderung steht im Einklang mit der deutschen Grundsteuerreform und soll die Einnahmen der Stadt stabilisieren.
Die meisten Nachbargemeinden haben ihre Gewerbesteuer-Hebesätze für 2026 noch nicht festgelegt. Historisch lagen einige, wie Offenbach am Main (380 %) oder Maintal (390 %), unter dem bisherigen Neu-Isenburger Satz von 420 %. Die endgültige Bestätigung der regionalen Sätze obliegt dem hessischen Finanzministerium.
Die neuen Steuersätze treten 2026 in Kraft. Unternehmen in Neu-Isenburg zahlen damit weniger als in den meisten Nachbarstädten, während Hausbesitzer die geringste Grundsteuerbelastung der Region tragen. Die Anpassungen sollen steigende Kosten abfedern, ohne die lokalen Durchschnittswerte zu übersteigen.

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