Interner Hinweis auf Cannabis-Dealer geleakt: Aufschiebende Strafe für hessischen Polizisten

Admin User
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Ein Polizeifahrzeug steht auf dem Boden.

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Interne Informationen über Cannabis-Dealer durchgesickert: Bewährungsstrafe für hessischen Polizisten

Interne Informationen über Cannabis-Dealer durchgesickert: Bewährungsstrafe für hessischen Polizisten

Interne Informationen über Cannabis-Dealer durchgesickert: Bewährungsstrafe für hessischen Polizisten

Ein 44-jähriger Polizist aus Hessen ist zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er vertrauliche Informationen weitergegeben hat. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn in drei Fällen der Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Der Beamte, der in Maintal stationiert war, hatte interne Polizeidaten an eine namentlich nicht bekannte Person weitergeleitet. Darunter befanden sich auch Informationen über geplante Einsätze gegen illegale Cannabis-Importe aus Spanien nach Deutschland. Die weitergegebenen Daten wurden später genutzt, um Drogenlieferungen zu organisieren.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe von vier Jahren und drei Monaten Haft gefordert. Neben konkreten Einsatzdetails hatte der Polizist auch allgemeine taktische Polizeiverfahren preisgegeben. Einer der Vorwürfe lautete auf Beihilfe zum Cannabis-Schmuggel.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Schwere der Verstöße, doch die Bewährungsstrafe zeigt auch ein gewisses Maß an Milde. Die Identität der separat angeklagten Person, die in den Fall verwickelt ist, wurde nicht öffentlich bekannt gegeben.

Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Beamte vorerst keine Haftstrafe antreten muss – sofern keine weiteren rechtlichen Schritte folgen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren interner Informationslecks bei den Sicherheitsbehörden. Das endgültige Ergebnis hängt von möglichen Berufungen oder weiteren Verfahren ab.