Streit um Landtagsräume - AfD-Anträge abgelehnt

Admin User
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Eine Collage aus Gebäuden mit Textüberlagerung.

Streit um Landtagsräume - AfD-Anträge abgelehnt - Streit um Landtagsräume - AfD-Anträge abgelehnt

Die AfD-Fraktion im hessischen Landtag ist mit ihrer Klage gegen die Verlegung in ein externes Gebäude gescheitert. Der Umzug erfolgte im Rahmen der laufenden Sanierungsarbeiten am Wiesbadener Stadtschloss, das seit 1946 historischer Sitz des Parlaments ist. Streitpunkt war, ob die Rechte der Partei durch die vorübergehende Lösung unrechtmäßig eingeschränkt wurden.

Das Stadtschloss wird seit 2018 für rund 50 Millionen Euro saniert. Während der Bauarbeiten wurden auch Teile der Parlamentsverwaltung und die FDP-Fraktion in Ausweichquartiere verlegt. Die AfD erhielt für die aktuelle Legislaturperiode jedoch nur wenige Büros und einen einzigen Sitzungssaal im Hauptgebäude zugewiesen.

Die Partei forderte eine gerechtere Verteilung der provisorischen Räumlichkeiten und schlug ein Rotationssystem unter den Fraktionen vor. Doch das Gericht urteilte, dass die Verlegung der AfD weder ihre Rechte verletze noch ihre parlamentarische Arbeit behindere. Es gab keine Hinweise darauf, dass die Entscheidung willkürlich oder ohne sachliche Begründung getroffen wurde. Die gerichtliche Prüfung bestätigte, dass die Maßnahmen Teil der allgemeinen logistischen Anpassungen während der Sanierung seien. Der Antrag der AfD auf zentralere oder gemeinsam genutzte Räume wurde schließlich abgewiesen, sodass die aktuelle Regelung bestehen bleibt.

Mit dem Urteil bleibt die AfD vorerst in ihren externen Büros. Die Sanierungsarbeiten am Stadtschloss laufen weiter, und es sind keine unmittelbaren Änderungen bei den vorübergehenden Unterbringungsplänen zu erwarten. Auch die anderen Fraktionen und die Verwaltungsmitarbeiter verbleiben bis zum Abschluss der Arbeiten in ihren zugewiesenen Ausweichquartieren.