Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Catering durch Dritte veranstalten

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen auf einer Party, einige sitzen um einen Tisch, andere stehen.

Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Catering durch Dritte veranstalten

Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Fremdverpflegung ausrichten

Die Stadt Wiesbaden darf ihre Silvesterfeier im Kurhaus mit einem externen Caterer veranstalten.

  1. Dezember 2025, 09:44 Uhr

Die Stadt Wiesbaden hat einen Rechtsstreit um ihre traditionelle Silvesterfeier im Kurhaus gewonnen. Ein Gerichtsurteil erlaubt es der Stadt, für die Veranstaltung einen externen Catering-Dienstleister zu beauftragen – trotz der Einwände des Betreibers des Hauses. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, da keine weiteren Berufungsmöglichkeiten bestehen.

Der Konflikt entstand, als der Kurhaus-Betreiber versuchte, der Stadt zu untersagen, für die jährliche Feier einen fremden Caterer zu engagieren. Der Betreiber berief sich darauf, dass sein Vertrag exklusive Bewirtungsrechte für das Haus vorsehe. Die Stadt hingegen argumentierte, ihr Vertrag mit dem Betreiber erlaube es ihr weiterhin, eigene Veranstaltungen – inklusive Verpflegung – zu organisieren.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gaben Wiesbaden recht. Das Oberlandesgericht bestätigte, dass die Silvesterparty eine langjährige städtische Tradition sei. Es urteilte, dass die Entscheidung der Stadt, die Bewirtung erstmals selbst in die Hand zu nehmen, weder den Vertrag des Betreibers untergrabe noch dessen Wert mindere. Die Versuche des Betreibers, das Urteil anzufechten, scheiterten in beiden Instanzen. Da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind, ist die Entscheidung nun endgültig.

Mit dem Richterspruch kann Wiesbaden wie geplant die Silvesterfeier im Kurhaus durchführen. Die Stadt ist nun frei, einen eigenen Catering-Anbieter für die Veranstaltung auszuwählen. Welcher Dienstleister künftig die Bewirtung übernehmen wird, wurde bisher noch nicht offiziell bekannt gegeben.