Zoll beschlagnahmt Goldkette mit Tigerzahn am Frankfurter Flughafen – zwei Ermittlungen laufen

Admin User
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Zwei Tiger in einem Käfig.

Zoll beschlagnahmt Goldkette mit Tigerzahn am Frankfurter Flughafen – zwei Ermittlungen laufen

Zollbeamte am Frankfurter Flughafen beschlagnahmen Goldkette mit Tigerzahn-Anhänger – zwei Strafverfahren eingeleitet

Kürzlich haben Zollbeamte am Frankfurter Flughafen eine Goldkette mit einem Tigerzahn-Anhänger sichergestellt, was zu zwei Strafverfahren führte. Ein in Deutschland lebender Reisender, der aus Vietnam zurückkehrte, konnte nicht nachweisen, dass der Anhänger den Artenschutzbestimmungen entspricht. Die Beschlagnahmung ist einer von 2.032 Fällen, die das Hauptzollamt Frankfurt am Main im Jahr 2024 bearbeitet hat – dabei wurden Steuerhinterziehungen in Höhe von 3,28 Millionen Euro aufgedeckt.

Da dem Reisenden die erforderlichen Unterlagen fehlten, muss er sich nun wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Artenschutzrecht verantworten. Die Goldkette überschritt mit ihrem Wert die zollfreie Grenze von 430 Euro für Flugpassagiere und wurde daher eingezogen. Der Tigerzahn unterliegt als geschützte Art den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES).

Reisende können sich über geschützte Arten in ihren Zielländern im Rahmen der Initiative « Artenschutz im Urlaub » informieren. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main, das als zertifizierter « berufundfamilie »-Arbeitgeber auch Ausbildungsplätze anbietet, steht für Medienanfragen über Christine Straß zur Verfügung.

Das Hauptzollamt setzt am Frankfurter Flughafen weiterhin konsequent Artenschutz- und Steuerbestimmungen durch. In diesem Fall führte die undeklarierte Einfuhr einer hochwertigen Goldkette mit Tigerzahn-Anhänger zu zwei Ermittlungsverfahren. Passagiere werden daran erinnert, sich über zollfreie Höchstgrenzen und Artenschutzvorschriften zu informieren, um solche Vorfälle zu vermeiden.