Wiesbaden stoppt Steuerbescheide über die Weihnachtsfeiertage 2025

Admin User
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Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen drumherum, flankiert von zwei Fahnenmasten, mit beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

Wiesbaden stoppt Steuerbescheide über die Weihnachtsfeiertage 2025

Keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen vor Weihnachten – Zahlungsbescheide am 20. Dezember? Da stimmt etwas nicht.

Wiesbadens Oberbürgermeister hat für die diesjährige Feiertagszeit einen vorübergehenden Stopp für Steuerzahlungsaufforderungen und Vollstreckungsbescheide angekündigt. Zwischen dem 20. und 31. Dezember 2025 werden keine neuen Bescheide verschickt – eine finanzielle Entlastung für Familien in der besinnlichen Zeit. Die Entscheidung entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben zur Steuererhebung, sondern zeigt auch saisonale Rücksichtnahme auf die Bürgerinnen und Bürger.

Die Maßnahme stützt sich auf bestehende Steuerregelungen, darunter § 85 der Abgabenordnung. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Behörden Steuern gerecht erheben müssen – weder zu niedrig ansetzen noch unrechtmäßig einfordern. Nach den üblichen Bestimmungen ist eine Zahlungsaufforderung nur dann wirksam, wenn sie nach Fälligkeit ergeht, es sei denn, die Aufforderung selbst löst die Zahlungspflicht aus.

Die Aussetzung der Zahlungsaufforderungen gilt vom 20. bis 31. Dezember 2025. Die Einwohner Wiesbadens müssen in diesem Zeitraum keine neuen Vollstreckungsbescheide befürchten. Die Regelung sorgt somit für die Einhaltung der Steuergesetze und gewährt den Familien gleichzeitig eine vorübergehende Atempause von finanziellen Belastungen über die Feiertage.