Wiesbaden lehnt Regionalplan Südhessen in aktueller Form ab

Wiesbaden lehnt Regionalplan Südhessen in aktueller Form ab
Stellungnahme der Landeshauptstadt zum beschlossenen Regionalplan
Offizielle Stellungnahme Wiesbadens zum Regionalplan Südhessen
- Dezember 2025, 14:31 Uhr
Politik & Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten
Wiesbaden hat eine formelle Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südhessen eingereicht. Die Stadtverwaltung kritisiert, dass der aktuelle Vorschlag zu stark in kommunale Planungshoheiten eingreift und zentrale Entwicklungsbedürfnisse unberücksichtigt lässt.
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende unterstützte die Position der Stadt, nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau die offizielle Rückmeldung gebilligt hatte.
Ein Hauptkritikpunkt Wiesbadens ist die übermäßige Detailtiefe des Plans. Die Stadt argumentiert, dass die Regionalplanung sich auf übergeordnete raumordnerische Fragen beschränken solle, während die Ausweisung kleinerer Flächen in kommunaler Verantwortung bleiben müsse. Die aktuellen Entwürfe werden als unzulässiger Eingriff in die lokale Bauleitplanung gewertet.
Zudem moniert die Stadt ein Defizit an Gewerbegebieten im Plan. Ohne ausreichend ausgewiesene Flächen drohe eine Einschränkung der wirtschaftlichen Entwicklung Wiesbadens. Ein weiteres Problem sieht die Verwaltung in möglichen Konflikten mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Wärmewende, die durch regionale Vorgaben behindert werden könnte.
Darüber hinaus fordert Wiesbaden, dass die für das Bundeskriminalamt und die Landespolizei vorgesehenen Flächen durch Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle im Plan kompensiert werden müssen. Oberbürgermeister Mende verlangte substanzielle Überarbeitungen vor der zweiten öffentlichen Anhörung, um die Prioritäten der Stadt besser abzubilden.
Mit der Stellungnahme unterstreicht Wiesbaden seinen Forderungskatalog für Änderungen am Regionalplan Südhessen. Sollten keine Anpassungen erfolgen, drohten unnötige Hürden für die städtische Entwicklung und die Erfüllung gesetzlicher Auflagen. Die nächste öffentliche Anhörung wird zeigen, ob die vorgebrachten Bedenken berücksichtigt werden.

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