Wichtiges Zahlungskarten-System-Interface abgeschlossen

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Eine Karte mit Text darauf.

Wichtiges Zahlungskarten-System-Interface abgeschlossen

Wichtige Schnittstelle für das Zahlkartensystem fertiggestellt

Teaser: Sozialministerin Heike Hofmann: „Die Einführung der Zahlkarte ist nahezu flächendeckend, rechtssicher und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand abgeschlossen.“

17. Dezember 2025, 13:02 Uhr

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft

Artikel: Das Zahlkartensystem für Geflüchtete in Hessen ist nun in den meisten staatlichen und kommunalen Aufnahmeeinrichtungen einsatzbereit. Die Einführung erstreckt sich bereits auf 17 der 27 örtlichen Leistungsstellen, neun weitere sollen im kommenden Jahr folgen. Behörden bestätigen, dass das System den rechtlichen Vorgaben entspricht und für die Mitarbeiter keine zusätzliche Arbeitsbelastung mit sich bringt.

Erstmals eingeführt wurde die Zahlkarte im landeseigenen Erstaufnahmezentrum Hessens. Geflüchtete können die gleiche Karte nun auch bei einem Umzug in teilnehmende Städte und Landkreise weiter nutzen – ohne neuen Papierkram oder Genehmigungsverfahren.

Dreizehn Leistungsstellen haben bereits auf den Standardprozess über eine dedizierte Schnittstelle umgestellt. Neun weitere werden 2025 folgen, sodass dann 26 von 27 Stellen eingebunden sind. Lediglich Hanau bleibt vorerst außerhalb des Systems, da dort eine Verwaltungsreform ansteht. Frankfurt am Main betreibt ein eigenes System, arbeitet jedoch an einer Schnittstelle zur Anbindung an die Landes-Zahlkarte. Behörden gehen davon aus, dass diese Verbindung bald fertiggestellt wird. Verantwortliche aus der Stadtspitze für die Entwicklung der Schnittstelle wurden bisher nicht benannt. Die landesweite Frist für die vollständige Umsetzung wurde auf den 31. Januar 2026 verschoben. Trotz der Verlängerung verläuft die Einführung planmäßig, ohne dass Kommunen über zusätzlichen Aufwand berichten.

Das Zahlkartensystem ist nun in weiten Teilen Hessens verfügbar – die meisten Stellen nutzen es bereits oder bereiten die Teilnahme vor. Geflüchtete können bei Umzügen innerhalb des Landes auf dieselbe Karte zurückgreifen, während Frankfurt und Hanau aus unterschiedlichen Gründen noch Ausnahmen bleiben. Die verlängerte Frist gibt den verbleibenden Stellen Zeit für einen reibungslosen Übergang.