Teenagerfußballer gewinnt Rechtsstreit um Arbeitsunfallversicherung

Urteil in Hessen: Sportverletzung des Jugendfußballspielers ist Arbeitsunfall - Teenagerfußballer gewinnt Rechtsstreit um Arbeitsunfallversicherung
Ein 15-jähriger Fußballspieler, der 2021 einen Fördervertrag mit einem Bundesligaverein unterzeichnet hatte, hat einen Rechtsstreit um seine gesetzliche Unfallversicherung gewonnen. Der Jugendliche hatte sich im Juli 2022 bei einem Freundschaftsspiel einen Schlüsselbeinbruch zugezogen. Zunächst hatte die zuständige Berufsgenossenschaft seinen Antrag auf Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt. Der Teenager klagte gegen diese Entscheidung – und bekam vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main recht. Das Gericht urteilte, dass seine Tätigkeit dem Verein künftigen wirtschaftlichen Nutzen bringen sollte, und stufte ihn trotz Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz als Arbeitnehmer ein. Das Hessische Landessozialgericht bestätigte dieses Urteil und festigte damit seinen Status als Beschäftigter. Zwar war der Vertrag möglicherweise rechtswidrig, doch blieb sein Versicherungsschutz davon unberührt. Das Gericht begründete dies damit, dass der Jugendliche voll in den Vereinsbetrieb integriert war: Er nahm an verpflichtenden Trainingseinheiten und Veranstaltungen teil. Zudem sprach für seinen Arbeitnehmerstatus, dass er ein monatliches Gehalt sowie Prämien erhielt, von denen Steuern und Sozialabgaben abgeführt wurden. Sein gerichtlicher Erfolg schafft einen Präzedenzfall für junge Sportler, die Förderverträge mit Profivereinen abschließen. Die Unfallversicherung des Teenagers wurde bestätigt, sodass die Behandlung seines Schlüsselbeinbruchs aus dem Freundschaftsspiel abgedeckt ist. Das Urteil unterstreicht, wie wichtig eine korrekte Einstufung des Beschäftigungsverhältnisses ist – selbst bei ungewöhnlichen Vertragskonstellationen.

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