Rentner gewinnt Prozess gegen Kürzung seiner Altersbezüge durch die Rentenversicherung

Urteil: Rentenversicherung kann überhöhte Beiträge nicht nachträglich korrigieren - Rentner gewinnt Prozess gegen Kürzung seiner Altersbezüge durch die Rentenversicherung
Ein Rentner aus Niedersachsen hat einen Rechtsstreit gegen seine Deutsche Rentenversicherung gewonnen, nachdem diese versucht hatte, seine Bezüge zu kürzen. Der Konflikt begann, als die Kasse seine Rente aufgrund niedrigerer als erwarteter Endbeiträge anpasste. Weil er sich gegen die Änderung wehrte, kam es zu einem Gerichtsverfahren, das zugunsten des Rentners entschieden wurde.
Die Deutsche Rentenversicherung hatte die monatlichen Bezüge des Mannes zunächst auf Basis einer Schätzung seiner Einkünfte aus den letzten drei Arbeitsmonaten berechnet. Diese Prognose lag jedoch über seinem tatsächlichen Verdienst, der sich als etwa 300 Euro geringer pro Monat herausstellte. Als die Kasse die Abweichung feststellte, erteilte sie einen geänderten Rentenbescheid mit einer niedrigeren Auszahlung.
Durch das Urteil erhält der Rentner nun weiterhin seine ursprüngliche Rente ohne Abzüge. Der Fall schafft zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten und verhindert, dass Deutsche Rentenversicherungen Zahlungen nachträglich aufgrund von Differenzen bei den letzten Beitragszahlungen korrigieren. Die Entscheidung gilt speziell für Fälle, in denen die anfänglichen Schätzungen vom tatsächlichen Einkommen in den letzten Beschäftigungsmonaten abweichen.

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