OLG Frankfurt kippt Eilantrag wegen überlanger Anwaltsverzögerung

OLG Frankfurt kippt Eilantrag wegen überlanger Anwaltsverzögerung
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat die Grenzen von Verfahrensverzögerungen in Eilverfahren präzisiert. Der Fall betraf einen Streit zwischen zwei Unternehmen der Fitnessbranche, bei dem ein Kläger eine einstweilige Verfügung wegen angeblich ehrverletzender Äußerungen während eines Webinars beantragte. Das Gericht wies die Berufung schließlich ab und begründete dies mit einem mangelnden Eilbedürfnis aufgrund unnötiger Verzögerungen durch die Anwälte des Klägers.
Der Konflikt begann, als der ebenfalls in der Fitnessbranche tätige Beklagte die frühere Zusammenarbeit mit dem Kläger in einem öffentlichen Webinar als "kriminell" bezeichnete. Daraufhin beantragte der Kläger eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren, um die Verbreitung der Aussage zu stoppen. Doch der Antrag wurde vom erstinstanzlichen Gericht abgelehnt.
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers, der als dessen autorisierter Rechtsvertreter auftrat, benötigte sieben Wochen, um die Berufungsbegründung vorzubereiten und einzureichen. Diese Verzögerung trat ein, obwohl der Kläger das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts bereits nach nur acht Tagen anfocht. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der Fall weder ungewöhnliche tatsächliche noch rechtliche Komplexitäten aufwies, der Vertreter jedoch keine ausreichende Begründung für die verlängerte Bearbeitungszeit lieferte.
In seiner Entscheidung betonte das Gericht, dass die vollständige Ausschöpfung der maximalen Berufungsfrist in Eilverfahren die Geltendmachung von Eilbedürftigkeit schwächen kann. Es urteilte, dass zwar keine besonderen Umstände erforderlich sind, um die volle Frist in Anspruch zu nehmen – dies jedoch dennoch die Vermutung der Dringlichkeit untergraben kann, die Eilverfahren erfordern. Folglich wurde die Berufung als unbegründet zurückgewiesen, und das Urteil ist nun rechtskräftig, ohne dass weitere Rechtsmittel möglich sind.
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Erwartung, dass Eilverfahren ohne unnötige Verzögerungen betrieben werden müssen. Mit der Ablehnung der Berufung bestätigte es, dass Verfahrensfristen eine entscheidende Rolle für die Wahrung der Dringlichkeit in solchen Fällen spielen. Das Ergebnis lässt die ursprüngliche Aussage des Beklagten unangetastet, ohne dass weitere rechtliche Schritte möglich wären.

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