Klinik verschreibt totem Patienten teures Krebsmedikament – Gericht urteilt
Nico SchulzKlinik verschreibt totem Patienten teures Krebsmedikament – Gericht urteilt
Eine bayerische Krebsklinik ist in die Kritik geraten, nachdem sie einem Patienten 17 Tage nach dessen Tod noch ein Medikament verschrieben hatte. Das Münchner Sozialgericht erklärte das Rezept für ungültig, da der Verstorbene keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Krankenversicherung hatte. Der Fall wirft Fragen nach der Überprüfung von Verschreibungen und Kommunikationspannen in Arztpraxen auf.
Bei dem Vorfall handelte es sich um Pamorelin, ein Medikament zur Behandlung von Prostatakrebs, das trotz des Todes des Patienten in einer Apotheke abgegeben wurde. Die Krankenkasse forderte daraufhin eine Untersuchung und die Rückerstattung von 489,52 Euro für das unnötig ausgegebene Arzneimittel.
Das Gericht räumte ein, dass Ärzte nicht immer umgehend über den Tod eines Patienten informiert werden. Gleichzeitig betonte es, dass eine bessere Praxisorganisation – etwa durch einen einfachen Anruf – den Fehler hätte verhindern können. Zwar erkannte das Urteil die finanziellen Belastungen an, denen Onkologen ausgesetzt sind, machte jedoch deutlich, dass die vorgeschriebenen Kontrollen dennoch eingehalten werden müssen.
Seit 2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland solche Fehler durch verbesserten Datenaustausch und automatisierte Warnmeldungen reduzieren. Dennoch bleibt die Nutzung gering: Bis 2025 werden voraussichtlich nur etwa 20 Prozent der Patienten das System nutzen. Berichte der Deutschen Krebsgesellschaft und des Gesundheitsministeriums verweisen auf anhaltende Herausforderungen bei der Integration, was die Wirksamkeit bei der Vermeidung ähnlicher Zwischenfälle einschränkt.
Das Urteil unterstreicht, dass Ärzte nach dem Tod eines Patienten keine Leistungen mehr in Rechnung stellen dürfen – unabhängig davon, ob ihnen der Todesfall bekannt war. Zudem forderte das Gericht schnellere Sterbefallmeldungen über die ePA in Zukunft. Die Entscheidung dient als Mahnung, die Kontrollen bei Verschreibungen in Arztpraxen zu verschärfen.






