Hessen will Einbürgerung für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz blockieren

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Ein Buchumschlag mit Armee-Panzern und Jeeps in einer KriegsSzene mit Text darüber.

Hessen stoppt Einbürgerung für subsidiär Schutzberechtigte - Hessen will Einbürgerung für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz blockieren

Hessens Innenminister setzt sich für strengere Regeln bei der Einbürgerung von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz ein. Roman Poseck will dieser Gruppe die Einbürgerung verwehren und argumentiert, dies stehe im Widerspruch zum vorübergehenden Charakter ihres Aufenthaltsstatus. Seine Vorschläge sollen auf der kommenden Innenministerkonferenz in Bremen diskutiert werden.

Subsidiärer Schutz ermöglicht es Menschen, in Deutschland zu bleiben, wenn ihnen in ihrem Heimatland Folter oder die Todesstrafe droht. Nach geltendem Recht können Personen mit diesem Status nach Erfüllung der Aufenthaltsvoraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Poseck hingegen ist der Auffassung, dass eine Einbürgerung für sie nicht in Frage kommen sollte.

Als Beispiel führte er Syrer an und deutete an, dass Abschiebungen nach Ende des Bürgerkriegs wieder aufgenommen werden könnten. Sein Plan sieht Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vor, um Einbürgerungen für Inhaber subsidiären Schutzes zu verhindern. Zudem will er die bisherige Milde bei Bagatelldelikten in Einbürgerungsverfahren abschaffen.

Hessen wird diese Forderungen offiziell auf der Konferenz einbringen. Die Position des Landes steht damit im Gegensatz zu den bestehenden Regelungen, die langjährig Ansässigen unabhängig von ihrem Schutzstatus die Möglichkeit zur Einbürgerung einräumen.

Die Vorschläge würden den Zugang zur Staatsbürgerschaft für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz weiter erschweren. Bei einer Umsetzung entfielen zudem Ausnahmen für geringfügige Vorstrafen in Einbürgerungsanträgen. Über das weitere Vorgehen wird auf der Innenministerkonferenz in Bremen entschieden.