Hessen verbietet Richterin das Tragen des Kopftuchs im Amt

Admin User
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Eine Person mit Hut und einer Kette um den Hals, umgeben von anderen Menschen.

Kopftuch im Prozess: Ablehnung der Richterernennung möglich - Hessen verbietet Richterin das Tragen des Kopftuchs im Amt

Eine muslimische Juristin in Hessen hat ihren Rechtsstreit um das Tragen eines Kopftuchs während ihrer Tätigkeit als Richterin oder Staatsanwältin verloren. Das Justizministerium des Landes entschied, dass ihre Weigerung, das Kopftuch während Verhandlungen abzulegen, mit der geforderten religiösen Neutralität des Amts unvereinbar sei. Die Entscheidung bedeutet, dass sie ihre Position nur dann weiter ausüben darf, wenn sie sich an die Vorgabe hält.

Die Klägerin, eine voll ausgebildete Juristin, argumentierte, das Kopftuch sei ein zentraler Bestandteil ihrer religiösen Identität. Sie erklärte, es während des Umgangs mit Prozessbeteiligten nicht abnehmen zu wollen. Das hessische Justizministerium lehnte ihren Antrag ab und bestand darauf, dass Richter und Staatsanwälte in Glaubensfragen Neutralität wahren müssten.

Der Fall schafft eine klare Regelung für Richter und Staatsanwälte in Hessen: Religiöse Symbole dürfen während Verhandlungen nicht getragen werden. Der Klägerin sind damit alle rechtlichen Mittel erschöpft – sie muss sich entweder der Regelung beugen oder ihren Posten aufgeben. Die Entscheidung unterstreicht die Haltung des Landes zur Neutralität im Justizwesen.