Hessen stoppt Corona-Soforthilfe-Bescheide – was das für Unternehmen bedeutet

Hessen stoppt Corona-Soforthilfe-Bescheide – was das für Unternehmen bedeutet
Das hessische Wirtschaftsministerium hat die Ausstellung neuer Bescheide im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe vorläufig ausgesetzt. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori kündigte die vorübergehende Aussetzung an, um die Hilfsmaßnahmen für kleinere Unternehmen zu überprüfen. Der Schritt folgt Gesprächen mit Verbänden und Freiberuflern, die rechtliche Vereinfachungen im Unternehmensregister fordern.
Durch das Moratorium werden in dieser Phase keine weiteren Bescheide an betroffene Unternehmen und Solo-Selbstständige verschickt. Bereits ergangene Bescheide werden jedoch bei etwaigen Änderungen neu bewertet, um eine faire Behandlung aller Beteiligten zu gewährleisten.
Auch laufende Fristen wurden ausgesetzt, sodass Unternehmen derzeit keine sofortigen Maßnahmen ergreifen müssen. Das Ministerium hatte bereits zuvor Möglichkeiten für Stundungen und Erlasse unter bestimmten Bedingungen eingeführt. Zudem wurde die Bagatellgrenze für Hilfen von 500 auf 1.000 Euro angehoben.
Die Aussetzung schafft Raum, um weitere rechtlich tragfähige Vereinfachungen im Bundesanzeiger zu prüfen. An den Gesprächen beteiligten sich Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Kammern und freiberuflichen Berufsgruppen. Ihre Anregungen fließen in mögliche Anpassungen ein, um die von den Soforthilfen Betroffenen besser zu unterstützen.
Der vorübergehende Stopp ermöglicht es dem Ministerium, neue Entlastungsoptionen gründlich zu bewerten. Unternehmen und Freiberufler erhalten Aktualisierungen, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Bis dahin sind von den Betroffenen keine weiteren Schritte erforderlich.

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