Hessen revolutioniert Sozialleistungen mit digitalem Antragssystem für Gewaltopfer

Hessen revolutioniert Sozialleistungen mit digitalem Antragssystem für Gewaltopfer
Das Soziale Entschädigungsrecht richtet sich an Menschen, die durch Gewalt oder andere schädigende Ereignisse gesundheitliche Schäden erlitten haben.
- Juli 2025, 13:36 Uhr
Hessen hat ein Online-Antragssystem für das Soziale Entschädigungsrecht eingeführt, das es Opfern von Gewalt erleichtert, Unterstützung zu beantragen. Der neue digitale Service, der seit Anfang 2024 verfügbar ist, ermöglicht es Betroffenen, Leistungen wie medizinische Behandlungen, psychologische Beratung und finanzielle Entschädigungen jederzeit von zu Hause aus zu beantragen. Sozialministerin Heike Hofmann betonte, dass das Angebot den Zugang für Menschen in schwierigen Lebenssituationen vereinfachen solle.
Der Online-Antrag ist Teil des Vierzehnten Sozialgesetzbuchs (SGB XIV), das am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Es umfasst Opfer sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandels und bietet ihnen verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an. Antragstellende können ihre Anträge über die Sozialplattform einreichen – entweder per BUND-ID-Login oder über ein Gastzugangsformular, das durch die Eingabe des Wohnorts auffindbar ist.
Die technische Umsetzung erfolgte durch das Unternehmen Seitenbau in enger Zusammenarbeit mit der Regierungspräsidium Gießen und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI). Hessen ist nach Schleswig-Holstein das zweite Bundesland, das diesen digitalen Service einführt.
Neben dem Sozialen Entschädigungsrecht wird die Plattform künftig auch die Beantragung weiterer kommunaler Sozialleistungen ermöglichen. Ein integrierter Leistungsfinder hilft dabei, die Anspruchsberechtigung für verschiedene Hilfsangebote zu prüfen. Weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Sozialplattform und der Website des Regierungspräsidiums Gießen abrufbar.
Das neue System bietet eine niedrigschwellige, barrierefreie Möglichkeit, Hilfe zu suchen. Betroffene und ihre Vertretungen können Unterstützungsleistungen nun ohne persönliche Amtsbesuche beantragen. Der Service ist darauf ausgelegt, den Zugang zu essenzieller Hilfe in belastenden Lebensphasen zu erleichtern.

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