Hessen ermöglicht einfache Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag ab August 2024

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Ein Plakat mit Bildern von Frauen und begleitendem Text.

869 Menschen in Hessen ändern ihren Geschlechtseintrag im Jahr 2024 - Hessen ermöglicht einfache Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag ab August 2024

Ab dem 1. August 2024 können Einwohner Hessens ihren Geschlechtseintrag rechtlich bei den örtlichen Standesämtern ändern – nach einer Wartefrist von drei Monaten. Diese Neuregelung, ermöglicht durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), hat bereits dazu geführt, dass 869 Menschen in Hessen seit Inkrafttreten des Gesetzes ihren Geschlechtseintrag anpassen ließen. Die Einwohnerzahl des Bundeslandes betrug zum 31. Dezember 2024 etwa 6,28 Millionen.

Das SBGG erlaubt es Menschen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung zu ändern – ohne Gutachten oder gerichtliche Beschlüsse. Dieses vereinfachte Verfahren kommt insbesondere transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zugute. Während bundesweit die Zahl der Diagnosen zu Geschlechtsidentität und damit verbundener Behandlungen steigt, liegen für Wiesbaden noch keine konkreten Zahlen vor. Die deutschlandweiten Daten zeigen jedoch, dass immer mehr Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes ändern lassen.

Seit dem 1. August 2024 können Hessens Bürgerinnen und Bürger ihren Geschlechtseintrag unkompliziert bei den Standesämtern aktualisieren – nach einer dreimonatigen Wartezeit. Diese Änderung, die durch das Selbstbestimmungsgesetz möglich wurde, hat bereits 869 Menschen im Land betroffen. Zwar stehen spezifische Zahlen für Wiesbaden noch aus, doch der bundesweite Trend deutet auf eine wachsende Akzeptanz und Unterstützung für Menschen hin, die ihr Geschlecht und ihren Vornamen rechtlich anpassen möchten.