Gericht zwingt Sparkasse zur Freigabe russischer Zahlung an Bahnfirma

Gericht zwingt Sparkasse zur Freigabe russischer Zahlung an Bahnfirma
Teaser: Gewöhnliche Zahlungsvorgänge fallen nicht automatisch unter die EU-Sanktionen gegen Russland.
- Dezember 2025, 08:18 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Ein deutsches Gericht hat die Freigabe einer Überweisung von einem Moskauer Unternehmen auf das Konto einer deutschen Bahnfirma angeordnet. Die verklagte Sparkasse hatte die Zahlung unter Verweis auf mögliche Verstöße gegen EU-Sanktionen gesperrt – doch das Urteil bestätigt, dass dafür keine rechtliche Grundlage bestand.
Der Streit begann, als ein russisches Unternehmen im Frühjahr 2022 rund 37.000 Euro auf das Konto des deutschen Klägers überwies. Die Zahlung stand im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag für Kreiselpumpen. Die beklagte Sparkasse blockierte das Geld jedoch mit der Begründung, es könne gegen die EU-Sanktionen gegen Russland verstoßen.
Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die Sparkasse die 37.000 Euro an den deutschen Empfänger auskehren muss. Das Urteil stellt klar, dass EU-Sanktionen nicht automatisch alle Überweisungen aus Russland blockieren, sofern keine verbotenen Geschäfte vorliegen. Die bisher vom Amtsgericht einbehaltenen Mittel werden nun an den berechtigten Empfänger freigegeben.

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