Gericht zwingt Arbeitsamt zur Übernahme einer 12.888-Euro-Gasschuld für Bürgergeld-Familie

Gericht zwingt Arbeitsamt zur Übernahme einer 12.888-Euro-Gasschuld für Bürgergeld-Familie
Empfänger von Bürgergeld, die Probleme mit ihren Gasrechnungen haben, können nun unter Umständen finanzielle Unterstützung von ihrem zuständigen Arbeitsamt erhalten. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat einen Präzedenzfall geschaffen, indem es ein Arbeitsamt verpflichtete, eine erhebliche Gasschuld für eine Familie mit Kindern zu übernehmen.
In dem verhandelten Fall hatte eine Familie, die Bürgergeld bezieht, eine Gasschuld in Höhe von 12.888,90 Euro angehäuft. Das Gericht entschied, dass eine Sperrung der Gasversorgung die Wohnung unbewohnbar machen würde – mit schweren Folgen für den Haushalt, insbesondere da minderjährige Kinder betroffen waren. Gemäß § 22 Absatz 9 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) musste das Arbeitsamt der Familie ein Darlehen gewähren, um die Schulden zu begleichen.
Mit diesem Urteil wird klar: Arbeitsämter sind verpflichtet, Bürgergeld-Bezieher vor existenziellen Notlagen wie einer Gasabstellung zu schützen. Betroffene, die mit Energieschulden kämpfen, können nun finanzielle Hilfe beantragen – vorausgesetzt, sie erfüllen die Kriterien für eine dringende Unterstützung.

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