Gericht verbietet Deutsche Bahn Zwangsangabe von Kontaktdaten bei Billigtickets

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Gericht verbietet Deutsche Bahn Zwangsangabe von Kontaktdaten bei Billigtickets

Frankfurt Court Halts Mandatory Data Disclosure for Train Tickets

Verbraucher müssen bei der Buchung von Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets keine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.

2025-07-13T16:15:56+00:00

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Gericht in Frankfurt stoppt Pflichtangabe persönlicher Daten bei Zugtickets

Kurzmeldung Verbraucher müssen beim Kauf von Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets keine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem rechtskräftigen Urteil.

13. Juli 2025, 18:15 Uhr

Stichworte Tickets, Datenschutz, Wirtschaft, Finanzen, Verkehr

Artikeltext Die Deutsche Bahn darf Kunden nicht länger zwingen, persönliche Daten preiszugeben, wenn sie ermäßigte Zugtickets erwerben. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, dass die Forderung nach einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Das Urteil ist nun rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.

Bis Dezember 2024 hatte die DB Fernverkehr AG selbst bei Tickets, die vor Ort gekauft wurden, auf die Angabe von Kontaktdaten bestanden. Reisende hatten keine andere Wahl, als eine E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer anzugeben, um die günstigsten Tarife zu erhalten. Das Unternehmen begründete dies mit den Erfordernissen des digitalen Ticketings.

Mit dem Urteil können Fahrgäste Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets nun ohne die Preisgabe unnötiger persönlicher Daten erwerben. Die Deutsche Bahn muss ihre Verkaufsprozesse an die Entscheidung anpassen. Weitere rechtliche Schritte sind ausgeschlossen, da das Urteil bindend ist.