24 March 2026, 22:08

Fernwärmeausbau in Gießen startet Ende März mit Straßen-Vollsperrungen

Großes Werk mit ausgedehnten Rohrleitungen, umgeben von Gebäuden, Straßeninfrastruktur, Grünflächen und einem bewölkten Himmel.

Fernwärmeausbau in Gießen startet Ende März mit Straßen-Vollsperrungen

Stadtwerke Gießen (SWG) startet Ende März mit dem Ausbau des Fernwärmenetzes

Ab Ende März beginnen die Stadtwerke Gießen (SWG) mit der Erweiterung ihres Fernwärmenetzes. Das Projekt umfasst die Niederfeldstraße, die Grabenstraße sowie Teile der Kornblumenstraße und soll mehr Haushalten eine klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglichen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte August 2026 andauern.

Der Baubeginn ist für den 26. März 2026 vorgesehen. Dann werden schrittweise unterirdische Versorgungsleitungen verlegt. In der ersten Phase liegt der Fokus auf der Niederfeldstraße (Häuser 1 bis 11), gefolgt von der Grabenstraße (Häuser 16 bis 26) und der Kornblumenstraße (zwischen den Häusern 51A und 57). Während der Arbeiten kommt es in den jeweiligen Abschnitten zu Vollsperrungen, wobei Anwohner ihre Grundstücke weiterhin erreichen können.

In den betroffenen Bereichen wird das Parken vorübergehend ausgesetzt, und einige Gehwege sind nur eingeschränkt begehbar. Die SWG warnt vor kurzen Unterbrechungen beim Zugang zu Grundstücken während der Bauphase, verspricht jedoch, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Parallel zum Fernwärmeausbau werden auch die Leitungen für Erdgas und Trinkwasser erneuert, um künftige Straßenarbeiten zu reduzieren.

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Das Projekt ist so konzipiert, dass es zügig voranschreitet, wobei die SWG die einzelnen Bauabschnitte koordiniert, um die Belastungen für die Anwohner zu minimieren. Die Erweiterung soll bis Mitte August 2026 abgeschlossen sein und dann mehr Haushalten in der Region eine CO₂-arme Wärmeversorgung bieten. Zwar kommt es zu Straßen- und Parkplatzsperrungen, doch die SWG hat die Arbeiten so geplant, dass Verzögerungen auf ein Minimum beschränkt bleiben und die Versorgung mit essenziellen Dienstleistungen gewährleistet ist.

Quelle