Europäisches Nachlasszeugnis verweigert: Warum ein Erbschein nicht ausreicht

Europäisches Nachlasszeugnis verweigert: Warum ein Erbschein nicht ausreicht
Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt
Obwohl bereits ein Erbschein ausgestellt wurde, verhindern Einsprüche einer anderen Partei in der Berufungsinstanz die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
- Dezember 2025, 09:50 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Ein langwieriger Rechtsstreit um ein Europäisches Nachlasszeugnis hat eine neue Wendung genommen, nachdem ein Berufungsgericht die Entscheidung eines Nachlassgerichts bestätigt hat. Im Mittelpunkt des Falls stehen Einwände gegen ein Testament, wobei das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ungelöste Streitfragen die Ausstellung des Zeugnisses blockieren – selbst wenn bereits ein Erbschein vorliegt.
Der Konflikt begann, als Partei (2) das Testament des Verstorbenen aus dem Jahr 2001 anfocht und geltend machte, dieser habe nicht die geistige Fähigkeit besessen, es zu errichten. Das Nachlassgericht lehnte daraufhin einen Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis wegen dieses Einspruchs ab.
Bisher hat keine der Parteien formell Widerspruch gegen die Erteilung eines gültigen Europäischen Nachlasszeugnisses in diesem Fall eingelegt. Dennoch zieht sich das Verfahren hin, und das endgültige Urteil steht bis Dezember 2025 noch aus. Der Fall verdeutlicht die Komplexität grenzüberschreitender Erbschaftsstreitigkeiten nach den EU-Erbrechtsvorschriften.

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