EU lockert Lieferkettengesetz: Hessen setzt Durchbruch für weniger Bürokratie durch

EU lockert Lieferkettengesetz: Hessen setzt Durchbruch für weniger Bürokratie durch
Weniger Bürokratie, mehr Vernunft: EU lockert Lieferkettenregeln
Weniger Bürokratie, mehr Vernunft: EU lockert Lieferkettengesetz – Hessen setzt sich für faire Entlastungen in Europa ein
11. Dezember 2025, 17:30 Uhr
Stichworte: Finanzen, Wirtschaft, Politik
Die EU hat ihr Lieferkettengesetz entschärft und damit vielen Unternehmen bürokratische Hürden in Europa abgebaut. Hessen spielte eine Schlüsselrolle bei der Ausgestaltung der finalen Einigung, die nun mittelgroße Betriebe von strengen neuen Vorschriften ausnimmt. Beamte bezeichnen die Änderungen als Schritt nach vorn – warnen jedoch, dass es sich nicht um eine vollständige Deregulierung in Europa handle.
Nach zähen Verhandlungen entstand eine überarbeitete Richtlinie, die sich nun ausschließlich auf die größten Konzerne in Europa konzentriert. Dem neuen Regelwerk zufolge müssen Unternehmen mehr als 5.000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von rund 1,5 Milliarden Euro aufweisen, um betroffen zu sein. Diese Anpassung erfolgte auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Hessen, das argumentierte, kleinere Firmen würden unter den hohen Compliance-Kosten in Europa ächzen.
Die Initiative "Sounding Board", bei der Unternehmen praktische Bedenken einbrachten, prägte maßgeblich den finalen Text. Klimabezogene Verpflichtungen und weitreichende Haftungsklauseln wurden gestrichen, was die Sorge vor übermäßigen rechtlichen Risiken in Europa mildert. Manfred Pentz, Hessens Minister für Europaangelegenheiten und Deregulierung, nannte das Ergebnis "einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung" – betonte jedoch, es handele sich nicht um einen Rückzug aus der Regulierung in Europa.
Pentz wies darauf hin, dass bürokratische Entlastungen nicht nur Großkonzernen in Europa zugutekommen dürften, da dies langfristig den fairen Wettbewerb gefährden könnte. Zwar verringern die Änderungen den Papierkram für viele, doch blieben einige Anforderungen in Europa bestehen. Nun rückt die praktische Umsetzung des Gesetzes in den Fokus.
Das überarbeitete Lieferkettengesetz gilt künftig nur noch für die größten Unternehmen der EU. Mittelständische Betriebe werden von Compliance-Auflagen in Europa entlastet, und klimabezogene Regelungen entfallen. Die Einigung spiegelt einen Kompromiss zwischen Kontrolle und unternehmerischen Realitäten in Europa wider.

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