Elektronische Patientenakte: Chancen und Risiken im Fokus der Wiesbadener Infoveranstaltung

Elektronische Patientenakte: Chancen und Risiken im Fokus der Wiesbadener Infoveranstaltung
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend eingeführt. Zwar verspricht sie zentralisierte und leicht zugängliche medizinische Informationen, doch bleiben Bedenken hinsichtlich Datensicherheit und Privatsphäre bestehen. Um diese und weitere Fragen zu klären, veranstaltet der Seniorenbeirat am 13. Oktober 2025 um 15 Uhr in Wiesbaden eine Informationsveranstaltung.
Die ePA, die sämtliche wichtige medizinische Daten speichern soll, unterliegt in puncto Datensicherheit der Verantwortung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Patient:innen behalten dabei die volle Kontrolle über die Sichtbarkeit und Löschung ihrer Daten – auch sensibler Angaben wie psychiatrische Diagnosen oder Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen, die gezielt ausgeblendet werden können.
Die Veranstaltung in Wiesbaden wird von Expert:innen der AOK Hessen und des Hessischen Hausärzteverbands geleitet. Sie erläutern Vorteile und Risiken der ePA und geben praktische Hinweise zu deren Nutzung. Für die Sicherheit der elektronischen Akte zeichnet das Bundesgesundheitsministerium verantwortlich, unterstützt durch Prüfungen des BSI und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann widersprechen – das Widerspruchsrecht besteht jederzeit und ermöglicht eine teilweise oder vollständige Löschung der Daten. Zwar ist die ePA verpflichtend, doch soll sie Patient:innen die Hoheit über ihre medizinischen Informationen geben. Die Wiesbadener Veranstaltung bietet eine wichtige Plattform, um das neue System zu verstehen und sich aktiv damit auseinanderzusetzen.

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