Die Vergangenheit der IS-Vergangenheit einer deutschen Frau wird zur Bewährung ausgesetzt und spiegelt ihre Rehabilitation wider

Die Vergangenheit der IS-Vergangenheit einer deutschen Frau wird zur Bewährung ausgesetzt und spiegelt ihre Rehabilitation wider
Duygu D., eine 35-jährige Deutsche, wegen IS-Verstrickung verurteilt – Bewährungsstrafe nach Reue und Kooperation Die 35-jährige Duygu D. ist wegen ihrer früheren Verbindung zur Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) verurteilt worden. Obwohl das Gericht zunächst eine zweijährige Haftstrafe verhängte, wurde diese zur Bewährung ausgesetzt – begründet mit ihrer gezeigten Reue, ihrer Zusammenarbeit mit den Ermittlern und ihrer gelungenen Resozialisierung. 2022 war sie nach Jahren in syrischen Lagern nach Deutschland zurückgekehrt. Duygu D.s Weg in den Extremismus begann Ende 2014, als sie sich einer islamistisch-salafistischen und dschihadistischen Ideologie zuwandte. 2015 reiste sie nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen, und heiratete dort ihren Jugendfreund S. G., der der Gruppe bereits beigetreten war. Das Paar lebte bis Anfang 2019 in von der Terrororganisation kontrollierten Gebieten und bekam zwei gemeinsame Kinder. Ihre Rückführung nach Deutschland im März 2022 markierte einen Wendepunkt. Das Gericht würdigte in seiner Entscheidung, dass Duygu D. zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, sich seit ihrer Rückkehr an Gesetze hielt und sich deutlich von religiösem Extremismus distanziert hatte. Zusammen mit ihrer glaubhaften Reue und der Bereitschaft zur Aufarbeitung mit den Behörden führte dies zur Aussetzung der Strafe. Als Tochter türkischer Einwanderer durchlief Duygu D. einen komplexen Prozess – von der Radikalisierung bis zur Rückkehr in die deutsche Gesellschaft. Die Bewährungsstrafe spiegelt ihre Bemühungen wider, sich von ihrer Vergangenheit zu lösen und ein neues Leben aufzubauen. Der Richterspruch unterstreicht die Bedeutung von Resozialisierung und zweiten Chancen in solchen Fällen.

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