Deutsches Gericht klärt den Zugriff auf Bußgeldbescheide im PDF-Format

Deutsches Gericht klärt den Zugriff auf Bußgeldbescheide im PDF-Format
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) bringt Klarheit in die Frage des Zugangs zu Akten über Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Das Gericht hat bestätigt, dass "repräsentative Kopien" dieser Akten im PDF-Format bereitgestellt werden dürfen – und damit den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das am 8. September 2025 vom 2. Strafsenat des OLG Frankfurt am Main gefällte Urteil ist zwar noch nicht in öffentlich zugänglichen Rechtsdatenbanken veröffentlicht. Es skizziert jedoch grundlegend das Verfahren zur Erlangung solcher "repräsentativen Kopien" von elektronisch geführten Akten über Verkehrsverstöße. Dabei stellt das Gericht klar, dass die Wahl des PDF-Formats für diese Kopien nicht anfechtbar ist. Die Richter bestätigten, dass die Praxis, diese Akten im PDF-Format bereitzustellen, dem Grundsatz der "informatorischen Gleichstellung" in Bußgeldverfahren gerecht wird. Das bedeutet: Die Informationen in der PDF-Kopie müssen mit dem Original übereinstimmen. Sollte eine Prozesspartei Zugang zu bestimmten Akteninhalten verlangen, die nicht in der "repräsentativen Kopie" enthalten sind, ist ein begründeter Antrag erforderlich. Das Urteil dient Bürgern und Behörden gleichermaßen als Leitfaden für den Umgang mit dem Akteneinsichtsrecht bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Es präzisiert die Rolle der Bußgeldstelle bei der Herausgabe der Akten sowie das hierfür vorgesehene Format. Zwar liegt die vollständige Urteilsbegründung noch nicht vor – doch die Entscheidung schafft bereits jetzt eine klare Grundlage für die aktuelle Praxis in Deutschland.

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