BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche

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Eine Frau hält ein Zertifikat, während mehrere Männer in Anzügen in der Nähe stehen.

BSG: Betreuung französischer Schwiegereltern wird nicht in der Rente berücksichtigt - BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche

BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente

BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente

BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente

  1. Dezember 2025, 12:07 Uhr

Ein Mann aus Rheinland-Pfalz hat seinen Rechtsstreit um deutsche Rentenansprüche für die Pflege seiner französischen Schwiegereltern verloren. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass Pflegepersonen keine solchen Leistungen beanspruchen können, wenn die Pflegebedürftigen in einem anderen EU-Land versichert sind. Das Urteil klärt, wie grenzüberschreitende Pflegefälle nach EU-Recht behandelt werden.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein Mann, der in Deutschland seine französischen Angehörigen gepflegt hatte. Er hatte beantragt, dass ihm die Deutsche Rentenversicherung für diese Pflegezeit Rentenbeiträge anrechnet. Das BSG wies seine Klage jedoch ab und bestätigte, dass EU-Vorschriften in grenzüberschreitenden Fällen nur "Sachleistungen" – etwa medizinische Versorgung oder Betreuungsdienste – abdecken.

Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für Pflegeleistungen innerhalb der EU. Pflegepersonen erhalten keine deutschen Rentenansprüche, wenn die Pflegebedürftigen in einem anderen Land versichert sind. Die Entscheidung unterstreicht zudem die begrenzte Reichweite von EU-Leistungen in solchen Konstellationen.