Wiesbadens Wassersteuer ist rechtmäßig – doch Haushalte zahlen bald mehr

Admin User
2 Min.
Eine überflutete Straße mit Pflanzen, Bäumen und einem Brett in der Mitte, umgeben von Wasser, mit einem Zaun, einem Gebäude und mehr Pflanzen im Hintergrund.

Wiesbadens Wassersteuer ist rechtmäßig – doch Haushalte zahlen bald mehr

Wiesbadens umstrittene Wasserverbrauchsteuer vom Verwaltungsgericht für rechtmäßig erklärt

Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat die umstrittene Abgabe auf den Wasserverbrauch für rechtens erklärt. Damit wird eine vorherige Blockade durch die lokale Aufsichtsbehörde aufgehoben – ein Erfolg für die Bemühungen des Stadtrats um den Ressourcenschutz. Sollte die Steuer wieder in Kraft treten, könnten Haushalte bald mit einem Aufschlag von 90 Cent pro Kubikmeter Trinkwasser belastet werden.

Die Abgabe war Ende 2023 beschlossen worden, um den sparsamen Umgang mit Wasser zu fördern und die schwindenden Ressourcen zu schützen. Ihre Einführung war jedoch gestoppt worden, nachdem die Aufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit angezweifelt hatte. Nun hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht der Stadt Recht gegeben und bestätigt, dass die Steuer mit den geltenden Vorschriften vereinbar ist.

Stadträtin Milena Löbcke begrüßte die Entscheidung als „klaren Sieg für die rechtliche Position Wiesbadens“. Trotz des Urteils ließ das Gericht eine Berufung zu, sodass Betroffene – etwa Anwohner, Unternehmen oder Verbände – den Fall innerhalb des nächsten Monats noch vor das Hessische Verwaltungsgericht bringen könnten. Die Stadt muss nun entscheiden, ob sie die ausgesetzte Steuer wieder einführen will. Gleichzeitig wird geprüft, wie die Bürger langfristig zu einem geringeren Wasserverbrauch motiviert werden können.

Mit dem Richterspruch ist zwar das unmittelbare rechtliche Hindernis für die Wasserabgabe beseitigt, doch ihr weiteres Schicksal hängt von den nächsten Schritten der Stadt ab. Bei einer Umsetzung müssten Haushalte die zusätzliche Gebühr zahlen, während Wiesbaden weiterhin auf ein nachhaltiges Wassermanagement hinarbeitet. Da eine Berufung möglich bleibt, ist das endgültige Ergebnis vorerst noch offen.