Sparkasse muss 220.000 Euro erstatten – Girocard ging auf dem Postweg verloren
Tim RichterSparkasse muss 220.000 Euro erstatten – Girocard ging auf dem Postweg verloren
Ein Kunde hat einen bedeutenden Rechtsstreit gegen die Sparkasse gewonnen, nachdem nicht autorisierte Abbuchungen in Höhe von fast 220.000 Euro von seinem Konto getätigt worden waren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Bank die Verluste tragen muss, da die Girocard auf dem Postweg abhandengekommen war und von Betrügern genutzt wurde, bevor der Kunde sie jemals erhalten hatte.
Der Kläger hatte bei der Sparkasse ein neues Girokonto eröffnet, auf das 300.000 Euro überwiesen wurden. Die Bank schickte die dazugehörige Girocard per Post an seine Adresse, doch sie kam nie an. Unbefugte Personen fingierten den Empfang der Karte ab und hoben 219.999 Euro ab, noch bevor der Kunde sie in Besitz nehmen konnte.
Zunächst hatte ein Landgericht die Klage auf Schadensersatz abgewiesen. Doch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hob dieses Urteil auf. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Kläger keine Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Karte verletzen konnte, da er sie nie tatsächlich erhalten hatte. Zudem urteilten sie, dass dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei, da ihm das genaue Versanddatum der Karte nicht bekannt war.
Die Sparkasse hatte zwar bereits einen Teil des Schadens übernommen, weigerte sich jedoch, die verbleibenden 66.000 Euro zu erstatten. Das Gericht entschied, dass die gesetzlichen Haftungsregelungen abschließend seien und die Bank daher die volle Verantwortung trage. Der Kläger, der sich zum Zeitpunkt der Vorfälle im Ausland aufhielt, sperrte das Konto erst nach seiner Rückkehr.
Gegen das Urteil kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für die Bankenhaftung in Fällen, in denen Girocards auf dem Postweg verloren gehen. Die Sparkasse muss dem Kunden nun die gesamten nicht autorisierten Abbuchungen ersetzen. Der Fall unterstreicht die Risiken, die mit dem Versand sensibler Finanzdokumente ohne sichere Zustellmethoden verbunden sind.
