Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen zu verringern, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Bewohner weiterhin ihre Medikamente erhalten. Allerdings bringt die Umstellung auch zusätzliche Kosten und Mehrarbeit für Arztpraxen mit sich.
Der Vorschlag ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Derzeit sind rund 792.000 der 880.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland – etwa 90 Prozent – über Versorgungsverträge zwischen ihren Einrichtungen und Apotheken abgedeckt. Künftig entfällt für Pflegeheime die Notwendigkeit, Rezepte zu sammeln und an Apotheken zu übermitteln, was voraussichtlich 5 Millionen Euro einspart.
Die Neuregelung bedeutet jedoch zusätzlichen Aufwand für Ärzte, insbesondere bei der Bearbeitung von E-Rezepten über die gesicherte Telematikinfrastruktur (TI). Das Gesundheitsministerium schätzt, dass jede Übermittlung etwa eine halbe Minute dauert und die Mehrarbeit Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro verursachen wird. Dennoch sorgen technische Vorkehrungen dafür, dass Pflegeheime weiterhin über ausgestellte Rezepte informiert werden – es sei denn, ein Bewohner widerspricht ausdrücklich.
Bisher nutzen nur 22 Prozent der deutschen Apotheken das KIM-System für sichere elektronische Kommunikation, das auch den direkten Rezeptversand umfasst. Die neue Regelung dient als Übergangslösung, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den spezialisierten Dienst integriert sind. Insgesamt ergibt sich eine Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro.
Das Gesetz vereinfacht zwar die Rezeptabwicklung für Pflegeheime, erhöht aber gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Ärzte. Apotheken müssen sich an das neue System anpassen, auch wenn viele bereits sichere elektronische Kommunikation nutzen. Die Änderungen treten sofort in Kraft, werden jedoch im Rahmen der für 2029 geplanten Vollintegration überprüft.






