Neue Regeln für Wundversorgung: Was sich für Ärzte und Apotheken jetzt ändert
Amelie BrandtNeue Regeln für Wundversorgung: Was sich für Ärzte und Apotheken jetzt ändert
In Deutschland sind neue Regeln für die Verordnung von Wundversorgungsprodukten in Kraft getreten. Die Änderungen umfassen verlängerte Erstattungsfristen sowie vereinfachte Abläufe für Apotheken und Ärzte.
Ziel der Aktualisierungen ist es, klar zu regeln, welche Verbände weiterhin von den Krankenkassen übernommen werden, während gleichzeitig der administrative Aufwand für Leistungserbringer verringert wird.
Für bestimmte Wundversorgungsprodukte gilt eine Übergangsregelung bis Ende 2023. Dies gibt allen Beteiligten Zeit, sich auf die verschärften Vorschriften einzustellen. Parallel dazu bleibt eine weitere Übergangsregelung für andere Wundauflagen – die nicht im Anhang V der deutschen Arzneimittelrichtlinie aufgeführt sind – bis Ende 2026 erstattungsfähig.
Apotheken und Ärzte müssen künftig nicht mehr prüfen, ob ein verordneter Verband zu den betroffenen Kategorien gehört. Dies entfällt als bürokratischer Schritt, da weder Apotheken noch Ärzte für die Einordnung der Produkte verantwortlich sind. Stattdessen müssen Ärzte auf dem Rezept den genauen Namen des Verbandes sowie die PZN (Pharmazentralnummer) des Herstellers angeben – da die elektronische Verordnung für Medizinprodukte noch nicht verfügbar ist.
Verbände gelten als Medizinprodukte und können auf Kosten der Krankenkassen verordnet werden. Anders als bei manchen Medikamenten gibt es keine Rabattverträge oder Substitutionsregeln, sodass Apotheken genau das abgeben müssen, was verschrieben wurde. Weitere Produkte könnten später verordnungsfähig werden, falls sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft und in Anhang V aufgenommen werden.
Die Neuerungen vereinfachen die Abläufe bei der Verordnung und Abgabe von Wundversorgungsprodukten. Ärzte und Apotheken müssen keine Produktkategorien mehr prüfen, während Patienten weiterhin Zugang zu notwendigen Behandlungen haben. Die verlängerten Fristen bieten Herstellern und Leistungserbringern zudem eine Anpassungsphase an das aktualisierte System.






