Apothekenstreik in Baden-Württemberg: Nur noch stundenweise Schließungen erlaubt
Lina LangeApothekenstreik in Baden-Württemberg: Nur noch stundenweise Schließungen erlaubt
Apotheken in Baden-Württemberg streiken am 23. März 2026 nicht ganztägig
Das Sozialministerium hat den geplanten ganztägigen Streik der Apotheken in Baden-Württemberg am 23. März 2026 gestoppt und sich dabei auf gesetzliche Öffnungszeitenregelungen berufen. Die Entscheidung führt zu Änderungen der Protestpläne in der gesamten Region.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAV BW) hatte ursprünglich zu flächendeckenden Schließungen aufgerufen. Das Ministerium entschied jedoch, dass Apotheken mindestens drei Stunden an einem Tag pro Woche geöffnet haben müssen. Diese rechtliche Vorgabe zwang die Kammer, ihren Aufruf zurückzuziehen.
Laut Auslegung des Ministeriums dürfen Apotheken nach den drei Pflichtöffnungsstunden schließen – vorausgesetzt, sie melden dies der Kammer elektronisch. Apothekenleiter können den Betrieb für den Rest des Tages einstellen, tragen dann aber die persönliche Verantwortung für diese Entscheidung.
Statt vollständiger Schließungen schlägt der Verband nun alternative Protestformen vor, darunter das Tragen von Warnwesten, gedimmtes Licht oder direkte Gespräche mit Kunden über ihre Anliegen.
Der Streik wird damit in abgewandelter Form stattfinden: Apotheken öffnen zunächst für die vorgeschriebenen Stunden, bevor sie gegebenenfalls schließen. Die ministerielle Regelung sichert so einen begrenzten Zugang zu Dienstleistungen, ermöglicht aber weiterhin symbolische Proteste. Jeder Apothekeninhaber muss nun individuell entscheiden, wie er unter den neuen Vorgaben verfährt.






