Neue Pflicht für Händler: Stornierungsbutton ab 19. Juni verbindlich
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung, die Händler und Dienstleister verpflichtet, auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und leicht zugänglichen Stornierungsbutton einzubinden. Die Änderung betrifft alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, und ist Teil einer umfassenderen EU-Richtlinie, die noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.
Ab diesem Stichtag müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Internetseiten einen gut erkennbaren Button mit einer Beschriftung wie „Vertrag kündigen“ anbieten. Ziel ist es, den Widerrufsprozess für Verbraucher zu vereinfachen – dieser darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Die Neuregelung ändert nichts an den bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechten: Käufer behalten weiterhin eine Frist von 14 Tagen, um nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt vom Kauf zurückzutreten. Bei einer digitalen Kündigung müssen sie zudem umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Fehlt der Stornierungsbutton, kann sich die Widerrufsfrist für Verbraucher auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Während die Regel in Deutschland verbindlich ist, müssen andere EU-Länder sie zunächst in nationales Recht umsetzen, bevor sie dort gilt.
Der Button soll es Verbrauchern erleichtern, Verträge unkompliziert zu beenden. Sein Fehlen kann zu einer verlängerten Widerrufsfrist führen. Die Vorschrift ist Teil der laufenden Bemühungen, digitale Verbraucherrechte in der EU zu vereinheitlichen.






