Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Nico SchulzLörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung des Stadtrats wird Lörrach schärfere Vorschriften für die Prostitution einführen. Die überarbeitete Verordnung verbietet das Straßenstrichgeschehen in der gesamten Stadt und beschränkt Bordelle auf nur noch zwei Gewerbegebiete. Laut Behörden sollen die Änderungen rechtliche Grenzen klarer definieren und gleichzeitig den öffentlichen Raum schützen.
Die aktualisierte Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt von Baden-Württemberg veröffentlicht wird. Ihr vorausgegangen sind monatelange Abstimmungen zwischen der Lörracher Stadtverwaltung, der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Neue Regeln für Prostitution in Lörrach Künftig ist der Straßenstrich in ganz Lörrach untersagt. Bordelle und ähnliche Betriebe dürfen nur noch in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten ansässig sein. 20 weitere Gewerbezonen bleiben für solche Einrichtungen weiterhin gesperrt.
Dienstleistungen in Wohnungen – bei denen Kunden private Räumlichkeiten aufsuchen – bleiben grundsätzlich erlaubt. In Einzelfällen können die Behörden jedoch Einschränkungen verhängen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, sind von der Verordnung nicht direkt betroffen.
Die Stadt betont, dass es darum gehe, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Gleichzeitig sollen sensible Bereiche vor Aktivitäten im Zusammenhang mit Prostitution geschützt werden.
Die überarbeitete Sperrbezirksverordnung wurde am 28. April 2026 offiziell vom Lörracher Stadtrat beschlossen. Nach ihrer Veröffentlichung wird sie maßgeblich bestimmen, wo prostituitionsnahe Betriebe ansässig sein dürfen: Nur noch zwei Gewerbegebiete erlauben Bordelle, während der Straßenstrich stadtweit verboten wird.






