17 March 2026, 20:09

Lärmstreit in Köln: Bundesgericht verweist Theater-gegen-Wohnraum-Fall zurück

Eine Karte von Köln, Deutschland, mit einem detaillierten Gebäudeplan und handgeschriebenem Text auf Papier.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit in Köln: Bundesgericht verweist Theater-gegen-Wohnraum-Fall zurück

Ein Rechtsstreit um Lärm und Wohnraum in Köln nimmt eine neue Wendung: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt steht ein Konflikt zwischen der Freien Volksbühne, einem Theaterkollektiv, und einem Anwohner, der Teile einer ehemaligen Druckerei in Wohnungen umbauen möchte.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ausgelöst wurde der Streit, als der Anwohner einen Bauantrag stellte, um Räumlichkeiten neben der Volksbühne in Wohnungen umzuwandeln. Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster der Theatergruppe recht und lehnte die Genehmigung ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Lärm durch Aufführungen die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten und zukünftige Bewohner stören würde.

Der Anwohner legte Berufung ein, woraufhin das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingriff. Es kam zu dem Schluss, dass die vorherige Entscheidung aus Münster nicht ausreichend fundiert war. Ohne klarere Belege zur Lärmbelastung und zur bisherigen Nutzung des Gebäudes könne der Fall nicht abschließend entschieden werden. Die Leipziger Richter haben Münster nun angewiesen, den Streit erneut zu prüfen.

Die Freie Volksbühne argumentiert, ihr Theaterbetrieb stehe unter rechtlichem Schutz. Die Lärmemissionen durch Proben und Vorstellungen würden ein Wohnen in den umgebauten Räumen unzumutbar machen. Öffentliche Unterlagen geben jedoch keine Auskunft über die frühere Nutzung des Gebäudes oder dessen genauen Standort.

Der Fall geht nun zurück nach Münster, wo eine gründlichere Untersuchung der Lärmpegel und der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen soll. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ruht der Umbau der ehemaligen Druckerei. Das Urteil wird zeigen, ob die Wohnungspläne umgesetzt werden können – oder ob die Interessen des Theaters Vorrang haben.

Quelle