Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Lina LangeHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ ab
Am 17. Juni wird die Hamburger Bürgerschaft über das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ abstimmen. Die Koalition aus SPD und Grünen plant noch am selben Tag einen Änderungsantrag mit ausgewählten Formulierungsanpassungen einzubringen. Die Verabschiedung des Gesetzes gilt als sicher, da es von der regierenden SPD, den Grünen sowie der oppositionellen CDU unterstützt wird.
Das Vorhaben wurde beschleunigt, um im Juni noch eine ausreichende Mehrheit ohne Abweichler zu sichern. Die Linke kündigte an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen, da der Entwurf nach ihrer Auffassung grundlegende Rechte „übermäßig und unverhältnismäßig“ einschränke. Die Linken-Abgeordnete Deniz Celik bezeichnete die Entscheidung als „historisch“ und bestehe darauf, dass künftige Generationen wissen müssten, wie jedes Mitglied abgestimmt habe.
Die geplante Änderung betrifft die Offenlegungspflicht: Statt konkrete Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu übermitteln, sollen Behörden künftig nur noch mitteilen, ob überhaupt relevante Befunde für Einstellungsverfahren vorliegen. Das Gesetz soll automatisch am 31. Juli 2031 außer Kraft treten.
Die Kritik am Entwurf wächst. Das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) organisieren eine Demonstration dagegen. Auch die Jusos und die Grüne Jugend verurteilten das Gesetz und wollen in einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre Bedenken äußern.
Die Abstimmung ist für den 17. Juni angesetzt, der Änderungsantrag soll noch am selben Tag eingebracht werden. Bei einer Verabschiedung würde das Gesetz die Berücksichtigung von Verfassungsschutzerkenntnissen bei Einstellungsentscheidungen neu regeln. Sein Ablaufdatum ist auf den 31. Juli 2031 festgesetzt – sofern es nicht verlängert oder aufgehoben wird.






