Halle modernisiert Bebauungsplan für Weinberg Campus mit neuen Lärm- und Bauvorschriften
Lina LangeHalle modernisiert Bebauungsplan für Weinberg Campus mit neuen Lärm- und Bauvorschriften
Die Stadtverwaltung von Halle (Saale) aktualisiert den Bebauungsplan für den Technologiepark Weinberg Campus. Die Änderungen zielen darauf ab, das Gebiet zu modernisieren und seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Der ursprüngliche Plan aus dem Jahr 1998 entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Vorgaben für Bau, Planung und Emissionsschutz.
Die Überarbeitungen betreffen zwei Kernbereiche mit einer Gesamtfläche von etwa 26,2 Hektar. Sie ermöglichen künftig Produktions- und Vertriebsaktivitäten im Zusammenhang mit Forschung. Ein fünf Hektar großes Gelände südlich der Blücherstraße, das ursprünglich für eine größere Siedlung vorgesehen war, wird nun umgewidmet und neu vermarktet.
Der Lärmschutz wird erstmals verbindlich in den Plan aufgenommen. Jedes Grundstück erhält festgelegte Emissionskontingente, um die zulässigen Lärmgrenzen zu regeln. Zudem werden Bauhöhen begrenzt, um das lokale Landschaftsbild zu schützen – die genaue Obergrenze steht jedoch noch nicht fest und liegt nicht bei 25 Metern.
Eine Umweltprüfung ergab, dass die Auswirkungen der Änderungen gering sind. Es wird keine zusätzliche Bodenversiegelung geben, bestehende Grünflächen bleiben erhalten, und das Mikroklima soll sich sogar verbessern. Für die Stadt entstehen keine zusätzlichen Kosten; vielmehr werden durch den Verkauf von Baugrundstücken Einnahmen erwartet.
Ein 2018 eingereichter Antrag für einen 1.900 Quadratmeter großen Einzelhandelsgroßmarkt war vom Stadtrat bereits abgelehnt worden. Dieses Vorhaben ist nicht Teil des aktuellen Entwurfs. Die endgültige Entscheidung über die Planänderungen liegt beim Rat der Stadt, der am 24. Juni 2026 darüber abstimmen wird.
Der aktualisierte Bebauungsplan soll den Technologiepark an moderne Standards anpassen. Er führt neue Regelungen zu Lärm, Bauhöhen und Flächennutzung ein, ohne die Stadt finanziell zu belasten. Die Abstimmung des Rates im Jahr 2026 wird entscheiden, ob die Änderungen in Kraft treten.






