19 June 2026, 02:12

Gericht bestätigt AfD-Überwachung wegen Gefährdung der Demokratie

Verwaltungsgericht Wiesbaden best├Ątigt Einstufung der AfD Hessen als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Gericht bestätigt AfD-Überwachung wegen Gefährdung der Demokratie

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat eine Entscheidung zur Beobachtung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) bestätigt. Am Mittwoch urteilte es, dass die hessischen Behörden ihre Überwachung der Partei im Jahr 2022 nicht öffentlich bekannt gegeben hätten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Bedenken hinsichtlich der Haltung der AfD zu Demokratie und Menschenrechten.

In seiner Begründung wies das Gericht eine Beschwerde des AfD-Landesverbands zurück, der gegen einen früheren Eilbeschluss vom September 2025 geklagt hatte. Die Richter stellten fest, dass das Handeln der Partei konkrete Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands liefert.

Das Gericht verwies insbesondere auf eine diskriminierende Unterscheidung der AfD zwischen deutschen Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund. Zudem hob es die Förderung eines „völkischen Volksbegriffs“ durch die Partei hervor, der sich gegen die Würde von Ausländern – insbesondere von Asylsuchenden – richte, indem diese als ethnisch „fremd“ abgewertet würden.

Diese Feststellungen stützen die Einstufung der AfD als „Prüffall“. Dieser Status ermöglicht es dem Verfassungsschutz, die Partei zu beobachten. Das Gericht führte weiter aus, die AfD ziele darauf ab, das öffentliche Vertrauen in die demokratischen Repräsentanten Deutschlands zu untergraben.

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Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen gegen die AfD. Gleichzeitig unterstreicht es die Einschätzung, dass die Positionen der Partei eine potenzielle Gefahr für die demokratischen Werte Deutschlands darstellen. Die Behörden werden die AfD weiterhin auf dieser Grundlage beobachten.

Quelle