Firmenfahrrad 2024: Steuerersparnis oder Rentenkürzung – was Arbeitnehmer wissen müssen
Lina LangeFirmenfahrrad 2024: Steuerersparnis oder Rentenkürzung – was Arbeitnehmer wissen müssen
Firmenfahrrad 2024: Steuerliche Vorteile und Rentenfolgen – je nach Modell
Arbeitnehmer, die 2024 ein Firmenfahrrad erhalten, müssen je nach Ausgestaltung des Benefits mit unterschiedlichen steuerlichen und rentenrechtlichen Konsequenzen rechnen. Während manche Varianten Steuervorteile bieten, können andere die spätere Rente schmälern. Die Regelungen gelten für alle nicht motorisierten Fahrräder, einschließlich E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h.
Am steuergünstigsten ist es, das Dienstrad als zusätzliche Leistung neben dem regulären Gehalt zu erhalten. Dieses Modell vermeidet eine Gehaltsumwandlung und bleibt steuerfrei. Wird das Rad jedoch – wie häufiger üblich – über ein Gehaltsverzichtsmodell (Salary Sacrifice) bereitgestellt, mindert die Leasingrate das Bruttoeinkommen vor der Besteuerung.
Diese Verringerung des Bruttolohns wirkt sich auf die Rentenbeiträge aus und führt später zu einer niedrigeren Altersvorsorge. Der geldwerte Vorteil für ein Fahrrad, das zwischen 2019 und 2030 erstmals privat genutzt wird, beträgt 1 % eines Viertels des Listenpreises, abgerundet auf volle 100 Euro. Bei einem 3.000-Euro-Rad wären das beispielsweise 7,50 Euro monatlich, die dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden.
Übernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten ohne Gehaltsumwandlung, entfallen diese Rentenrisiken. Wird das Rad jedoch über eine Lohnabtretung mitfinanziert, müssen Beschäftigte die kurzfristigen Ersparnisse gegen mögliche Renteneinbußen abwägen. Klare vertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag beugen Missverständnissen vor.
Entscheidend für die finanzielle Auswirkung ist also die Art der Bereitstellung: Steuerfreie Modelle schonen die Rente, während Gehaltsumwandlungen die spätere Auszahlung mindern. Arbeitnehmer sollten ihre Verträge genau prüfen, bevor sie sich für eine Variante entscheiden.