Feuerwehr-Juror nach Hymnen-Streit entlassen – Heino zeigt Solidarität
Tim RichterFeuerwehr-Juror nach Hymnen-Streit entlassen – Heino zeigt Solidarität
Streit um Nationalhymne bei Feuerwehr-Meisterschaft führt zu Entlassung eines Preisrichters
Ein Konflikt um die deutsche Nationalhymne bei einer Feuerwehrmeisterschaft hat dazu geführt, dass ein Feuerwehrmann von seinen Aufgaben als Juror enthoben wurde. Richard Mänder aus Bad Belzig spielte bei der Eröffnungsveranstaltung eine Aufnahme der Hymne aus den 1970er-Jahren ab – inklusive aller drei Strophen. Die Entscheidung, ihn zu suspendieren, löste daraufhin eine Kontroverse aus und erhielt Unterstützung vom Sänger Heino sowie Hunderten Teilnehmern eines Solidaritätskonzerts.
Der Streit begann, als Mänder, selbst Feuerwehrmann und Preisrichter, bei der Meisterschaft die selten gesungene erste Strophe der Hymne einbezog. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) reagierte, indem er ihm alle Richterämter entzog. Mänder wirft dem Verband seitdem vor, unfair behandelt und stigmatisiert worden zu sein.
Der deutsche Schlagersänger Heino kritisierte die Entscheidung des DFV öffentlich. Um seine Solidarität zu zeigen, veranstaltete er ein Konzert in Bad Belzig, an dem etwa 800 Menschen teilnahmen – darunter viele Feuerwehrleute aus Sachsen und Thüringen, die sich mit Mänder solidarisch zeigten. Während des Auftritts sang Heino Zugaben wie Schwarzbraun ist die Haselnuss und Ostdeutschland, Ostdeutschland.
Heinos Manager, Helmut Werner, betonte, das Konzert sei keine Unterstützung für die bei der Meisterschaft gespielte Version der Hymne gewesen. Vielmehr richte es sich gegen die Bestrafung Mänders. Werner wies auch Spekulationen zurück, Heinos politische Haltung habe eine Rolle gespielt, und erklärte, der Sänger lehne schlicht eine ungerechte Sanktion ab.
Bisher sind keine offiziellen rechtlichen oder organisatorischen Schritte des DFV zu dem Vorfall in öffentlichen Quellen dokumentiert. Der Verband hält jedoch an seiner Entscheidung fest, Mänder von seinen Aufgaben zu entbinden.
Der Streit wirft Fragen zu den historischen Strophen der Hymne und den Konsequenzen ihrer öffentlichen Verwendung auf. Mänder bleibt weiterhin von Richtertätigkeiten ausgeschlossen, während Heinos Konzert den Widerstand gegen die Entscheidung verstärkte. Der DFV hat keine weiteren Maßnahmen in der Angelegenheit angekündigt.






