EuGH-Urteil stärkt Rechte von Kirchenaustretenden in kirchlichen Berufen
Tim RichterEinzelner Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund für eine Kirchenstelle - EuGH-Urteil stärkt Rechte von Kirchenaustretenden in kirchlichen Berufen
Eine deutsche Frau, die nach ihrem Austritt aus der katholischen Kirche von ihrem Job bei einer katholischen Schwangerschaftsberatungsstelle entlassen wurde, hat vor dem höchsten europäischen Gericht einen wichtigen Prozess gewonnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass ihre Kündigung nicht automatisch gerechtfertigt war – selbst wenn ihr Arbeitgeber argumentierte, sie habe durch ihren Kirchenaustritt gegen Loyalitätspflichten verstoßen.
Die Frau hatte seit 2006 für die katholische Caritas gearbeitet und dort Schwangerschaftsberatungen durchgeführt. 2013 nahm sie einen längeren Elternurlaub. Jahre später trat sie offiziell aus der katholischen Kirche aus, unter anderem um die Kirchensteuer zu umgehen – eine in Deutschland für eingetragene Mitglieder verpflichtende Abgabe.
Ihr Mann hatte die Kirche bereits aus demselben Grund verlassen. Nach ihrem Austritt entließ Caritas die Frau mit der Begründung, ihre Entscheidung sei eine bewusste Distanzierung gewesen, die gegen ihren Arbeitsvertrag verstoße. Der Fall durchlief daraufhin verschiedene deutsche Instanzen, wobei untere Gerichte zunächst zu ihren Gunsten urteilten, bevor der Streit schließlich vor den EuGH gelangte.
Der EuGH urteilte, dass eine Kirchenmitgliedschaft nur dann eine berufliche Voraussetzung sein dürfe, wenn sie für die konkrete Tätigkeit tatsächlich unverzichtbar ist. Im vorliegenden Fall fanden die Richter keine Belege dafür, dass ihre Arbeit als Schwangerschaftsberaterin von ihrer Zugehörigkeit zur katholischen Kirche abhing. Die Entscheidung geht nun zurück an das Bundesarbeitsgericht, das die Auslegung des EuGH anwenden muss, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird.
Sollte eine der Parteien Berufung einlegen, könnte der Fall noch vor das Bundesverfassungsgericht gelangen. Das Ergebnis könnte weitreichende Folgen haben, da die katholische Caritas und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zusammen rund 1,8 Millionen Menschen beschäftigen – vor allem in sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen.
Das Urteil des EuGH setzt einen Präzedenzfall: Loyalitätsklauseln in Arbeitsverträgen kirchlicher Träger müssen künftig streng begründet werden. Der Fall der Frau wird nun erneut von deutschen Gerichten geprüft, mit einer möglichen letzten Instanz vor dem Verfassungsgericht. Die Entscheidung könnte künftig beeinflussen, wie religiöse Organisationen mit Kündigungen im Zusammenhang mit dem Mitgliedschaftsstatus umgehen.






