EU zwingt Deutschland zur Rückforderung von Millionen-Subventionen an Ryanair und Flughafen Hahn
Tim RichterEU zwingt Deutschland zur Rückforderung von Millionen-Subventionen an Ryanair und Flughafen Hahn
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass Deutschland Millionen an unzulässigen staatlichen Beihilfen von Ryanair und dem Flughafen Frankfurt-Hahn zurückfordern muss. Die Entscheidung folgt einer Untersuchung mehrerer finanzieller Maßnahmen, die gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen haben. Sowohl die Fluggesellschaft als auch der Flughafen müssen die Gelder nun zurückzahlen – inklusive Zinsen.
Die Kommission prüfte insgesamt sechs Maßnahmen. Zwei davon betrafen Marketingvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair. Eine weitere bezog sich auf Schulungsförderungen für die Airline. Bei einer zusätzlichen Maßnahme ging es um die unentgeltliche Rückübertragung eines Grundstücks an den Flughafen Frankfurt-Hahn.
Alle drei Maßnahmen wurden als staatliche Beihilfen eingestuft. Keine davon erfüllte die von Deutschland geltend gemachten Kriterien für die Vereinbarkeit mit den EU-Vorschriften. In der Folge muss Ryanair etwa 13 bis 14 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen, der Flughafen Frankfurt-Hahn 1,25 Millionen Euro inklusive Zinsen.
Ziel der Rückforderung ist es, die durch die Beihilfen verursachte Wettbewerbsverzerrung rückgängig zu machen. Nach den EU-Beihilferegeln werden keine Strafen verhängt. Stattdessen soll die Rückzahlung den Markt in den Zustand vor der Gewährung der Beihilfen versetzen.
Deutschland ist nun verpflichtet, die Gelder von Ryanair und dem Flughafen Frankfurt-Hahn einzufordern. Die Rückzahlung soll den durch die unzulässigen Beihilfen entstandenen unfairen Wettbewerbsvorteil ausgleichen. Die Entscheidung unterstreicht die Durchsetzung der EU-Beihilferegeln, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.






