12 April 2026, 20:10

EU-Reform des Emissionshandels: Chemiebranche erhält Sonderregeln für CO₂-Zertifikate

Eine Europakarte mit dem Logo des Europäischen Umweltbüros in der linken oberen Ecke, die in verschiedenen Grüntönen schattiert ist, um die EU-Regionen anzuzeigen.

EU-Reform des Emissionshandels: Chemiebranche erhält Sonderregeln für CO₂-Zertifikate

Die Europäische Union wird in dieser Woche weitreichende Reformen ihres Emissionshandelsystems (EU-ETS) vorstellen. Die für Mittwoch erwarteten Vorschläge umfassen dauerhafte Änderungen bei der Verwaltung von CO₂-Zertifikaten. Wirtschaftsführer und Politiker positionieren sich bereits zu den geplanten Anpassungen.

Die anstehende Reform des EU-Emissionshandels durch die Europäische Kommission sieht vor, die Streichung von Zertifikaten im Marktstabilitätsreserve (MSR) dauerhaft aufzuheben. Damit soll die Preisentwicklung für CO₂ stabilisiert und die Marktvolatilität verringert werden. Die chemische Industrie erhält zudem maßgeschneiderte Anpassungen – unter anderem werden die Referenzwerte überarbeitet, um branchenspezifische Herausforderungen besser abzubilden.

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Evonik-Chef Christian Kullmann hatte sich zuvor entweder für eine Abschaffung des ETS oder eine grundlegende Neugestaltung ausgesprochen. Nun fordert er gemeinsam mit dem EU-Abgeordneten Peter Liese (CDU) einen Kurswechsel hin zu pragmatischen Lösungen. Beide betonen, dass die Debatte kluge Kompromisse statt ideologische Grabenkämpfe in den Vordergrund stellen sollte.

Den Reformen gingen monatelange Verhandlungen zwischen Politikern und Vertretern emissionsintensiver Branchen voraus. Besonders die Chemieindustrie hatte sich für flexiblere Regelungen bei den Klimazielen eingesetzt. Die endgültigen Vorschläge werden festlegen, wie schnell Unternehmen ihre CO₂-Emissionen reduzieren müssen – stets unter Abwägung wirtschaftlicher Belange.

Die ETS-Reform verankert dauerhafte Änderungen im Zertifikatemanagement und führt branchenspezifische Regeln ein. Chemiekonzerne und andere Industrien müssen sich auf überarbeitete Benchmarks einstellen. Bevor die Pläne der Kommission in Kraft treten, stehen nun Beratungen im EU-Parlament und zwischen den Mitgliedstaaten an.

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