Bundesjustizministerium will ehrenamtliche Richter strenger prüfen – was sich ändert
Amelie BrandtBundesjustizministerium will ehrenamtliche Richter strenger prüfen – was sich ändert
Das deutsche Bundesjustizministerium plant strengere Überprüfungen für Bewerber, die sich um das Amt eines ehrenamtlichen Richters bewerben. Die Maßnahme ist Teil der vorgeschlagenen Änderungen des Deutschen Richtergesetzes. Die Behörden wollen sicherstellen, dass alle Laienrichter sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
Das Ministerium strebt eine Gesetzesänderung an, die von den Kandidaten eine formelle Erklärung verlangt. Damit soll bestätigt werden, dass keine Ausschlussgründe für das Amt vorliegen. Eine schriftliche Erklärung könnte künftig verbindlicher Bestandteil des Auswahlverfahrens werden.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat ein einheitliches, bundesweites Pflichtprüfverfahren für alle Ernennungen vorgeschlagen. Seine Partei fordert zudem, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Überprüfung der Bewerber einbezogen wird.
Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD, kritisiert die Pläne scharf. Er argumentiert, dass die bestehenden Regelungen und die bisherigen Prüfungen durch die Auswahlausschüsse bereits ausreichen. Die AfD betont, dass sowohl ehrenamtliche als auch Berufsrichter bereits jetzt die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützen müssten.
Die geplanten Änderungen würden das Auswahlverfahren für Laienrichter verschärfen. Bewerber müssten ihre Eignung und ihr Bekenntnis zu demokratischen Werten künftig formal bestätigen. Das Ministerium und die CDU/CSU drängen auf stärkere Sicherheitsvorkehrungen im Ernennungssystem.
