20 March 2026, 22:09

Bundesbehörde verklagt dm wegen illegalem Online-Verkauf rezeptfreier Medikamente

Inneneinrichtung einer chinesischen Apotheke mit Glaswänden, einer Pflanze auf der linken Seite, Regalen mit Gegenständen, verstreuten Kartons und einer Namensschild oben.

Bundesbehörde verklagt dm wegen illegalem Online-Verkauf rezeptfreier Medikamente

Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm wegen des Online-Verkaufs rezeptfreier Medikamente eingeleitet. Im Mittelpunkt der Klage steht der Vorwurf, das Unternehmen umgehe deutsche Apothekenvorschriften, indem es Bestellungen über eine tschechische Tochtergesellschaft abwickelt. Der Fall könnte den Online-Vertrieb von Arzneimitteln in Deutschland grundlegend verändern und ein Präzedenzfall für andere Händler werden, die ähnliche Geschäftsmodelle prüfen.

Die Behörde wirft dm vor, eine rechtliche Grauzone auszunutzen, um deutsche Kunden zu bedienen, ohne sich an heimische Auflagen zu halten. Durch die Abwicklung der Verkäufe über eine in Tschechien ansässige Apotheke umgehe die Kette angeblich deutsche Regelungen zur Apothekenbesitzstruktur und zum Umgang mit Rezepten. Die Behörden betonen, dass selbst eine spezielle "Apotheken-Ecke" in stationären Filialen illegal wäre – daher müssten online dieselben Maßstäbe gelten.

Die Klage wirft zudem Fragen des Verbraucherschutzes auf. Die Wettbewerbsbehörde argumentiert, dass dm durch die Vermischung von Standard-Drogerieartikeln mit apothekenpflichtigen Medikamenten Verwirrung stiftet und Schutzmechanismen untergräbt. Frühere Gerichtsurteile, darunter eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005, hatten bereits die Regeln für ausländische Anbieter verschärft, die deutsche Preisvorgaben umgehen wollten. Ein Urteil von 2024 verbot zudem langjährige Rabattpraktiken, die lokale Apotheken unter Druck setzten.

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Neben dem Versandhandel sieht sich dm in separaten Verfahren mit Klagen wegen seiner Sehtests in den Filialen konfrontiert, die noch vor regionalen Gerichten anhängig sind. Die Behörde besteht darauf, dass die direkte Beteiligung des Unternehmens am Betrieb der Online-Apotheke gegen Gesetze verstößt, die eine unabhängige Trägerschaft von Apotheken vorschreiben.

Das Ergebnis dieses Verfahrens wird zeigen, ob das Geschäftsmodell von dm rechtlich haltbar und wirtschaftlich tragfähig für andere Händler ist. Ein Urteil könnte klären, wie Online-Arzneimittelverkäufe mit deutschen Vorschriften in Einklang zu bringen sind. Die Entscheidung könnte zudem künftige Maßnahmen gegen Unternehmen prägen, die versuchen, nationale Apothekenregeln zu umgehen.

Quelle