BGH verhandelt über Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertung – ein Präzedenzfall für die DSGVO
Nico SchulzBGH verhandelt über Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertung – ein Präzedenzfall für die DSGVO
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe läuft ein Rechtsstreit über die Transparenz von Bonitätsbewertungssystemen. Das Gericht muss entscheiden, ob die aktuellen Auskünfte der Schufa den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie detailliert Verbraucher über automatisierte Kreditbewertungen informiert werden müssen.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das Unternehmen argumentiert, sein aktualisiertes System erfülle bereits jetzt künftige rechtliche Standards, indem es jeden Faktor und dessen Gewichtung offenge.
Fünf Privatpersonen haben jedoch Klage gegen das Vorgehen der Schufa erhoben. Sie halten die bisherigen Angaben zu den Berechnungsmethoden der Bonitätswerte für unzureichend. Der BGH muss nun urteilen, ob die von der Schufa bereitgestellten Datenkopien den DSGVO-Transparenzregeln für automatisierte Entscheidungsfindung entsprechen.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen haben: Sie könnte künftige datenbasierte Bewertungen beeinflussen und die Pflichten nach der DSGVO präzisieren. Unterdessen planen Gesetzgeber, ab November 2026 ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring-Systeme“ einzuführen. Ziel ist es, das alte, komplexere Modell bis Ende 2028 abzulösen.
Das BGH-Urteil wird festlegen, wie detailliert die Schufa über ihre Bewertungskriterien informieren muss. Zudem wird es einen Präzedenzfall für die Transparenz algorithmischer Kreditprüfungen schaffen. Das Ergebnis könnte sich darauf auswirken, wie ähnliche Systeme künftig unter der DSGVO agieren.






