Berliner Gericht verurteilt homophoben Angriff in der U-Bahn zu Geldstrafe
Tim RichterBerliner Gericht verurteilt homophoben Angriff in der U-Bahn zu Geldstrafe
Ein Berliner Gericht hat einen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er im vergangenen Oktober in der U-Bahn einen anderen Fahrgast mit homophober Beschimpfung angegriffen hatte. Das Opfer, Tibor P., fühlte sich nach dem Vorfall gedemütigt und verängstigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den bundesweiten Anstieg queerenfeindlicher Hasskriminalität – allein im vergangenen Jahr wurden über 2.000 solche Straftaten registriert.
Die Auseinandersetzung begann, als Tibor P. nach einem Abend in einem Schwulenclub auf dem Heimweg war. Michael W. griff ihn mit abwertenden Kommentaren an, darunter Beleidigungen wegen seiner Lackschuhe. Augenzeugen berichteten später, die Beschimpfungen hätten sich zu Bedrohungen zugespitzt, sodass Tibor P. überfordert zurückblieb.
Ein Umstehender griff ein, um Tibor P. zu verteidigen, doch Michael W. ging auch auf ihn los. Die Polizei wurde gerufen, wobei Michael W. sich der Festnahme widersetzt und die Beamten während des Einsatzes ebenfalls beleidigt haben soll.
Während des Prozesses entschuldigte sich Michael W. für sein Verhalten. Tibor P. nahm die Entschuldigung im Gerichtssaal an. Der Richter verurteilte Michael W. wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, die in 150 Tagessätzen abgegolten werden soll.
Der Fall reiht sich ein in die wachsende Zahl queerenfeindlicher Straftaten in Deutschland – im vergangenen Jahr wurden 2.048 Hassdelikte erfasst. Die Verurteilung von Michael W. umfasst sowohl verbale Angriffe als auch körperliche Drohungen. Das Urteil sendet ein deutliches Signal: Solches Verhalten hat rechtliche Konsequenzen zu befürchten.






